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Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, müssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme zur Hundesteuer anmelden. Wenn der Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen Hündin stammt, müssen sie ihn innerhalb von vier Wochen, nachdem der Hund sechs Monate alt geworden ist, zur Hundesteuer anmelden.

Zur Anmeldung können Sie das neue Online-Anmeldeverfahren nutzen. Weitere Infos siehe unten unter "Online anmelden".

Weitere Informationen zur Hundesteuer finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Haben Sie Fragen zur Hundesteuer, dann kontaktieren Sie bitte unser Steueramt. Geht es um Fragen zur Anmeldung nach dem Landeshundegesetz (meldepflichtige Rassen), dann richten Sie sich bitte an unser Ordnungsamt.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Die An- und Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.

Wenn Ihr Hund zu einer meldepflichtigen Rasse nach dem Landeshundegesetz NRW gehört, müssen Sie ihn zusätzlich bei der Überwachung Hundehaltung beim Ordnungsamt anmelden bzw. eine Haltungserlaubnis beantragen.

Informationen zur Anmeldung

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Steuerermäßigung oder -befreiung

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Online anmelden

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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