Sie wollen heiraten? Vorher müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen.
Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin schon vor der Anmeldung vorzumerken. Die Vormerkung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem geplanten Hochzeitstermin erfolgen. Informationen dazu finden Sie unter "Trautermin online".
Gerne können Sie auch in Köln heiraten, wenn keiner von Ihnen hier wohnhaft ist. Zuständig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist dann das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Nachdem Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes angemeldet haben, schickt Ihr Wohnortstandesamt uns die Unterlagen zu.
Nach Übersendung der Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um den Trautermin festzulegen und offene Fragen zu klären. Daher bitten wir Sie, von der Bitte um eine Eingangsbestätigung oder Anfragen per E-Mail abzusehen. Einer von Ihnen beiden oder eine beauftragte Person muss vor der Trauung hier vorsprechen, um die Gebühren zu bezahlen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Vorsprachetermin über unsere Terminvereinbarung online.
Sollte das Wohnsitzstandesamt Ihnen die Unterlagen mitgegeben haben, muss einer von Ihnen so bald wie möglich vorsprechen, um den Trautermin festzulegen und die Gebühren zu bezahlen. Hierbei können offene Fragen geklärt werden.
Wenn Sie beide Ihren Wohnsitz im Ausland haben und in Köln heiraten möchten, ist das Standesamt Köln für die Anmeldung Ihrer Eheschließung zuständig.
Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung kann eine Trauung unter bestimmten Voraussetzungen mit wenig formalem Aufwand sehr kurzfristig, unabhängig von den Öffnungszeiten, auch außerhalb des Standesamtes, zum Beispiel in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Wir sind zuständig, wenn der Trauort innerhalb unserer Stadtgrenzen liegt. Die Anmeldung Ihrer Eheschließung muss jedoch weiterhin im Standesamt Ihres Wohnsitzes erfolgen.
Eine Nottrauung kann durchgeführt werden, wenn
- eine akute lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt
- der aktuelle Gesundheitszustand keinen Aufschub duldet
- die erkrankte Person geschäftsfähig und sich der Bedeutung einer Eheschließung bewusst ist und
- glaubhaft gemacht werden kann, dass keine Hindernisse für die Trauung vorliegen
Benötigt werden:
Grundsätzlich müssen alle Unterlagen vorgelegt werden, die für eine Anmeldung der Eheschließung notwendig sind.
Damit die Notwendigkeit einer Nottrauung nachgewiesen ist, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den aktuellen Gesundheitszustand der erkrankten Person. Aus dieser Bescheinigung muss sich ebenfalls ergeben, dass die Person geschäftsfähig und sich über die Bedeutung einer Trauung im Klaren ist.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0221 / 221-25781 gerne zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie stets persönlich gemeinsam vor, um Ihre Eheschließung anzumelden. Sollten Sie verhindert sein, kann in Ausnahmefällen die Anmeldung nur von einem Verlobten erfolgen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann erforderlich. Bitte benutzen Sie hierfür den Vordruck, den Sie unter Downloads und Infos herunterladen können. Bitte bringen Sie darüber hinaus den Personalausweis oder Reisepass Ihres*Ihrer Partner*in im Original zur Anmeldung mit.
Für die Vorsprache ist ein Termin erforderlich, den Sie telefonisch oder online vereinbaren können.
Terminvereinbarung online
Die Anmeldung zur Eheschließung kostet 40 Euro.
Besitzt einer der beiden Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, erhöht sich die Gebühr auf 66 Euro.
Die erweiterte Meldebescheinigung für Kölner Bürger*innen kostet 9 Euro. Zu diesen Gebühren kommen noch die Kosten für Urkunden und eventuell ein Familienstammbuch hinzu, etwa 40 bis 60 Euro, so dass der individuelle Betrag verschieden ist.
Außerdem kommen Kosten für die Raumnutzung bei der Eheschließung selbst hinzu. Diese richten sich nach dem Ort und der Uhrzeit der Eheschließung. Für Eheschließungen innerhalb der Öffnungszeiten entstehen im Rathaus-Spanischer Bau keine weiteren Kosten, im Historischen Rathaus 39 Euro. Für Trauungen außerhalb des Rathauses beträgt der Auslagenersatz 120 Euro.
Für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten fallen im Rathaus – Spanischer Bau 120 Euro Extragebühren und im Historischen Rathaus 172 Euro an. An den Außentrauorten des Standesamtes fallen 120 Euro Extragebühr für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten an.
Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Öffnungszeiten der Trauorte an den Öffnungszeiten des Standesamtes orientieren.