Diese Seite in Leichter Sprache anzeigen

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen oder verlängern können. Außerdem finden Sie Informationen zum Antrag auf ein Beiblatt mit Wertmarke oder einen Feststellungsbescheid.

Wenn Sie über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten andauernde gesundheitliche Einschränkungen haben oder chronisch krank sind, können Sie unterschiedliche Hilfen beantragen und nutzen. Um diese Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen. Hierfür benötigen Sie einen Feststellungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis. Sie können beides sofort – und nicht erst nach Ablauf der genannten sechs Monate – formlos, zum Beispiel per E-Mail, oder über das Online-Portal beantragen. Im Fall einer formlosen E-Mail, senden wir Ihnen anschließend das Antragsformular zu. 

Benötigte Dokumente

aufklappen

Downloads und Infos

aufklappen

Feststellungsbescheid

aufklappen

Schwerbehindertenausweis

aufklappen

Ausweis verlängern

aufklappen

Beiblatt mit Wertmarke

aufklappen

Informationen zum Antragsverfahren

aufklappen

Steuerliche Vorteile für Menschen mit Behinderung

aufklappen

Vorsprache

aufklappen

Gebühren

aufklappen

Rechtliche Voraussetzungen

aufklappen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Schwerbehindertenstelle
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-30702 und 221-30703
Telefax
0221 / 221-30744
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12:30 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch: Geschlossen

Um eine bessere Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurde der Eingang verlegt, an den Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln

Anfahrt

aufklappen