Ein von deutschen Eltern adoptiertes Kind, das zum Zeitpunkt des Annahmevertrages noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es sich um eine Volladoption nach § 2 des Adoptionswirkungsgesetzes vom 5. November 2001 handelt.
Kontakt und Erreichbarkeit
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Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
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- 0221 / 221-23527
- Telefax
- 0221 / 221-22609
- Sicheres Formular
- E-Mail:
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und nach Vereinbarung.
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