Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder ein Reisepass beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter " Reisen mit Kindern". Beachten Sie hier bitte die besonderen Regelungen für Ausweise und Pässe für Minderjährige.
Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Den Antrag können Sie in einem städtischen Kundenzentrum Ihrer Wahl stellen.
Selbstverständlich können Sie uns Ihr biometrietaugliches Passbild weiterhin in analoger Form, also als herkömmliches Papierbild, vorlegen.
Für die Fertigung von Passfotos steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, an dem Sie biometrische Passfotos fertigen sowie Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift vorab erfassen können. Ihre Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen des Kundenzentrums weitergeleitet. Die Kosten für die ausschließlich digitalen Passfotos betragen 7 Euro. Diese zahlen Sie bitte mit den Gebühren für die Ausweisdokumente bei der Sachbearbeitung. Der Self-Service-Terminal im Kundenzentrum ist zur Herstellung von biometrietauglichen Passfotos ab dem 6. Lebensjahr geeignet.
Eine Fotografin oder einen Fotografen zur Anfertigung von Passfotos finden Sie über die Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln. Geben Sie als Suchbegriff einfach "Fotograf Köln" ein oder wählen in der Suchmaske der erweiterten Suche den gewünschten Landkreis und den Beruf Fotograf aus.
Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln
Wenn Sie für Ihr Kind einen Reisepass beantragen, muss Ihr Kind Sie bei der Antragstellung begleiten.
Was außerdem bei der Beantragung eines Reisepasses für Jugendliche unter 18 Jahren zu beachten ist, entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige. Bei Bedarf können Sie dort auch eine Einverständniserklärung des zweiten Elternteils herunterladen.
Ausweisdokumente - Besonderheiten bei Minderjährigen
Minderjährige können ihren Reisepass nicht eigenständig abholen.
Es genügt, wenn ein Elternteil mit gültigem Ausweisdokument zur Abholung vorspricht und vom zweiten Elternteil eine Einverständniserklärung und den Personalausweis (Kopie genügt) vorlegt. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, benötigen wir anstelle der Einverständniserklärung die Sorgerechtsbescheinigung.
Die Einverständniserklärung ist in der Vollmacht zur Abholung enthalten, die Sie unter Downloads und Infos herunterladen können.
Die Eltern oder der allein erziehungsberechtigte Elternteil können den Reisepass auch durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Neben der Vollmacht benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person, die Personalausweise der Eltern (Kopien genügen) beziehungsweise den Personalausweis und die Sorgerechtsbescheinigung des allein erziehenden Elternteils (Kopien genügen).
Bitte denken Sie daran, dass bei der Abholung der bisherige Reisepass oder Kinderreisepass des Kindes vorgelegt werden muss.
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Für Reisen ins Ausland außerhalb der EU benötigen Kinder ab dem 1. Januar 2024 einen elektronischen Reisepass. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie nach Norwegen, Island, Liechtenstein, in die Schweiz und Türkei genügt ein Personalausweis.
Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument finden Sie unter dem Unterpunkt "Reiseinformationen".
Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis benötigen wir ein biometrisches Passbild Ihres Kindes.
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, wenden sich in Personalausweis-, Reisepassangelegenheiten bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung. Dort können sie Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Bei Verlust oder Diebstahl können sie dort auch die elektronische Zusatzfunktion des Personalausweises deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.
Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit sperren zu lassen. Sie erreichen die Hotline über die kostenfreie 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer
0049 / 116 116 oder 0049 / 30 40 50 40 50.
Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Ausland bereit.
Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Bei Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Wenn Sie für Ihr Kind einen Reisepass beantragen, muss Ihr Kind Sie begleiten. Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei den Öffnungszeiten.
Wenn der Reisepass fertig ist, können Sie eine bevollmächtigte Person mit der Abholung beauftragen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person neben der Vollmacht, die Sie unter "Downloads und Infos" herunterladen können, auch Ihren bisherigen Pass mitzugeben.
Minderjährige können einen Reisepass weder eigenständig beantragen noch abholen. Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise unter „Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige“.
Terminvereinbarung online
Wichtiger Hinweis:
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
70 Euro für Personen ab 24 Jahren
26 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass
zuzüglich 32 Euro für einen Expresspass
zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seitenpass
zuzüglich 54 Euro für einen 48-Seiten-Expresspass
Wenn der bisherige Reisepass verloren gegangen ist, erhöhen sich die Gebühren um 1,50 Euro für die Verlustanzeige.
Zahlungsmittel
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