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Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Reisen kann für Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass in jedem Kundenzentrum in Köln beantragen, unabhängig in welchem Stadtbezirk Sie wohnen. Beachten Sie bitte, dass Sie ihn dann auch dort abholen müssen, wo Sie ihn beantragt haben.

Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift "Befreiung von der Ausweispflicht".

Wenn Sie im Ausland wohnen und einen Personalausweis benötigen, beachten Sie bitte die besonderen Hinweise weiter unten.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Passfotos – analog und digital

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Gültigkeit

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Bearbeitungsdauer

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Personalausweis fertig?

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Besonderheiten für Kinder und Jugendliche

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Besonderheiten für Menschen mit Sehbehinderungen

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Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland?

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Wichtige Änderung bei der Online-Ausweisfunktion und Informationen zum neuen Personalausweis

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Sperren der Online-Ausweisfunktion und Aufhebung der Sperrung

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PIN ändern, Online-Ausweisfunktion zuschalten oder entsperren

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Befreiung von der Ausweispflicht

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Vorsprache

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Gebühren

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