Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Reisen kann für Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass in jedem Kundenzentrum in Köln beantragen, unabhängig in welchem Stadtbezirk Sie wohnen. Beachten Sie bitte, dass Sie ihn dann auch dort abholen müssen, wo Sie ihn beantragt haben.
Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift "Befreiung von der Ausweispflicht".
Wenn Sie im Ausland wohnen und einen Personalausweis benötigen, beachten Sie bitte die besonderen Hinweise weiter unten.
Selbstverständlich können Sie uns Ihr biometrietaugliches Passbild weiterhin in analoger Form, also als herkömmliches Papierbild, vorlegen.
Für die Fertigung von Passfotos steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, an dem Sie biometrische Passfotos fertigen sowie Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift vorab erfassen können. Ihre Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen des Kundenzentrums weitergeleitet. Die Kosten für die ausschließlich digitalen Passfotos betragen 7 Euro. Diese zahlen Sie bitte mit den Gebühren für die Ausweisdokumente bei der Sachbearbeitung. Der Self-Service-Terminal im Kundenzentrum ist zur Herstellung von biometrietauglichen Passfotos ab dem 6. Lebensjahr geeignet.
Eine Fotografin oder einen Fotografen zur Anfertigung von Passfotos finden Sie über die Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln. Geben Sie als Suchbegriff einfach "Fotograf Köln" ein oder wählen in der Suchmaske der erweiterten Suche den gewünschten Landkreis und den Beruf Fotograf aus.
Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln
Sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie per Mail eine Benachrichtigung, sobald Ihr Personalausweis zur Abholung im Kundenzentrum bereitliegt. Bei Beantragung Ihres Personalausweises wird Ihnen der PIN-Brief inklusive PUK ausgehändigt. Bei Beantragung erhalten Sie auch einen Link, unter dem Sie den Status Ihres Personalausweises abrufen können.
Zum Abholen Ihres fertigen Personalausweises wenden Sie sich bitte ohne Termin zu den allgemeinen Öffnungszeiten an die Info-Theke des Kundenzentrums. Das Sperrkennwort erhalten Sie bei Abholung Ihres Ausweises. Weitere Informationen zur Abholung finden Sie unter "Vorsprache".
Hier können Sie abfragen, ob Ihr beantragter Personalausweis fertig ist und abgeholt werden kann.
Personalausweis fertig?
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, wenden sich in Personalausweis-, Reisepass- und Kinderreisepassangelegenheiten bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung. Dort können sie Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Bei Verlust oder Diebstahl können sie dort auch die elektronische Zusatzfunktion des Personalausweises deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.
Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit sperren zu lassen. Sie erreichen die Hotline über die kostenfreie 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer 0049 / 116 116 oder 0049 / 30 40 50 40 50.
Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Ausland bereit.
Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Aufgrund einer Gesetzesänderung werden an Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 16 Jahre alt sind, Personalausweise nur noch mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben. Sie können nicht mehr wählen, ob die Funktion ein- oder ausgeschaltet werden soll.
Bei Minderjährigen, die bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleibt die Online-Funktion jedoch weiterhin ausgeschaltet. Jugendliche, die während der Gültigkeitsdauer ihres Ausweises 16 Jahre alt werden, können ab diesem Zeitpunkt den elektronischen Identitätsnachweis in ihrem Personalausweis einschalten lassen.
Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie umfangreiche Informationen zum neuen, elektronischen Ausweisdokument und zu seinen Funktionen.
Informationen finden Sie vorab auch schon hier:
Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern
Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die elektronische Identifikationsfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises jederzeit sperren lassen. Die Aufhebung der Sperrung können Sie in einem Kundenzentrum veranlassen.
Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie die Abschaltung der eID-Funktion veranlassen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen oder bei der Sperrhotline anrufen.
Sie erreichen die Sperrhotline kostenfrei unter der 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer 0049 / 116 116 oder 0049 / 30 40 50 40 50.
Für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist ausnahmsweise eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. Hierzu zählen beispielsweise betreute Personen, Personen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben und behinderte Personen.
Die Kundenzentren nehmen entsprechende Anträge für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz entgegen, die mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldet sind.
- Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn die betreffende Person kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzt (Personalausweis und/oder Reisepass sind abgelaufen oder abhandengekommen).
- Die Beantragung kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines*einer Betreuer*in oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
- Die Befreiung kann formlos oder mit dem unter "Downloads und Infos" zur Verfügung gestellten Formular beantragt werden.
- Erfolgt die Beantragung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, stellen wir die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht sofort aus. Bei einer schriftlichen Beantragung auf dem Postweg senden wir die Bestätigung zu.
- Die Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden und dergleichen. Eine Auslandsreise kann die oder der Betroffene mit der Bestätigung nicht durchführen.
Benötigte Unterlagen:
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Antrag
Ein Formular zur Beantragung der Befreiung können Sie im Downloadservice herunterladen. - Ärztliches Attest oder Nachweis über Pflegegrad 3 und höher
Wenn ein Attest vorgelegt wird (beispielsweise von dem*der Hausarzt*Hausärztin, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst), muss darin die Immobilität bestätigt werden. - Bisheriger ungültiger Personalausweis und/oder Reisepass
der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll. - Vollmacht für den*die persönlich vorsprechende*n Überbringer*in des Antrages
sofern der*die Antragsteller*in noch schreibfähig ist. - gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten oder betreuenden Person und Betreuerausweis (falls vorhanden)
Bei einer schriftlichen Beantragung auf dem Postweg sind Kopien ausreichend. Dies gilt nicht für die Ausweisdokumente der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll. Diese Dokumente sind im Original einzureichen.
Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Das gilt auch für Kinder.
Den Antrag können Sie in jedem Kundenzentrum in Köln stellen, unabhängig von Ihrem Wohnort. Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei den Öffnungszeiten.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können und nicht in der Lage sind, persönlich vorzusprechen, besteht eventuell die Möglichkeit, eine Befreiung von der Ausweispflicht zu beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift "Befreiung von der Ausweispflicht".
Bei Antragstellung erhalten Sie den PIN-Brief, der auch die PUK enthält. Mit der Abholung Ihres fertigen Personalausweises können Sie eine bevollmächtigte Person beauftragen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.
Eine Vollmacht steht Ihnen unter "Downloads und Infos" zur Verfügung.
Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person auch Ihren bisherigen Personalausweis mitzugeben.
Bei nachträglichen Änderungen bezüglich der PIN oder Online-Ausweisfunktion müssen Sie persönlich vorsprechen und Ihren Personalausweis mitbringen.
Minderjährige unter 16 Jahren können einen Personalausweis weder eigenständig beantragen noch abholen. Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise unter "Besonderheiten für Kinder und Jugendliche".
Terminvereinbarung online
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 37 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden durch den*die jeweilige*n Anbieter*in festgelegt.
Folgende Leistungen sind gebührenfrei:
- Erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
- Ändern der PIN (beispielsweise PIN vergessen)
- Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion
- Ändern der Anschrift bei Umzug
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
- Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht
Die Gebühr für eine Verlustanzeige beträgt zusätzlich 1,50 Euro.
Zahlungsmittel
Informationen zu unseren Zahlungsmitteln