Wenn Sie im Rahmen Ihres Gastronomiebetriebes Tische und Stühle auf öffentlichem Straßenland aufstellen möchten, benötigen Sie dafür eine Sondernutzungserlaubnis. Außerdem brauchen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Informieren Sie sich weiter unten unter "Weitere Bedingungen".
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbeabteilung – Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27761
- Telefax
- 0221 / 221-6569168
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung – Gaststätten
- Öffnungszeiten
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Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!