Sie möchten durch Eintragung einer Baulast die Bebauung Ihres Grundstückes ermöglichen? Oder eine vorhandene Baulast löschen lassen?

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Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die von meist benachbarten Grundstückseigentümer*innen zugunsten Ihres Bauvorhabens freiwillig übernommen werden können. Dazu gehören beispielsweise Baulasten zu Abstandsflächen, für Pkw-Stellplätze und für die Erschließung (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte). Erfüllt Ihr Bauvorhaben nicht alle baurechtlichen Vorgaben, ermöglicht die Baulast oft erst die Genehmigung des Projektes.

Wie stellen Sie einen Antrag?

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Was Sie beachten und wissen müssen

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Löschen einer Baulast

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
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