Die Eintragung von Baulasten müssen Sie bei der Bauaufsichtsbehörde beantragen. Nach entsprechender Prüfung entscheidet das Bauaufsichtsamt darüber, welche Baulasteintragung baurechtlich notwendig ist. Danach wird der Auftrag an das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster - Abteilung für Bodenordnung und Ortsbaurecht erteilt, das weitere Verfahren bis zur abschließenden Eintragung der Baulasten in das Baulastenverzeichnis durchzuführen.
Wenn der Vorgang von hier fachlich geprüft ist und die notwendigen Baulastenblätter und Verpflichtungserklärungen vorbereitet worden sind, erhalten die Baulastgeber*innen eine Einladung zur Unterschriftsleistung unter die Verpflichtungserklärung zur Übernahme der notwendigen Baulasten. Innerhalb einer Frist von circa zwei Wochen muss die Unterschrift gemäß § 83 Landesbauordnung (BauO NRW) vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden, die bei der Stadtverwaltung Köln bezüglich der Führung des Baulastenverzeichnisses durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster - Abteilung für Bodenordnung und Ortsbaurecht vertreten wird. Alternativ kann die Unterschrift unter die Verpflichtungserklärung auch auf eigene Kosten vor einem*einer Notar*in geleistet und öffentlich beglaubigt werden.
Die Unterzeichnenden haben sich durch die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises und eines aktuellen Grundbuchauszuges (maximal einen Monat alt, erhältlich beim Amtsgericht - Grundbuchamt) persönlich als Grundstückseigentümer*innen auszuweisen. Gegebenenfalls sind zusätzlich Auszüge aus dem Handelsregister und ähnlichen vorzulegen, die die Vertretungsvollmacht dokumentieren. Können Beteiligte nicht persönlich erscheinen, so wird unbedingt eine notarielle Vollmacht benötigt - eine einfache Vertretungsvollmacht genügt den rechtlichen Erfordernissen nicht!
Aus Gründen der Rechtssicherheit werden bei uns auch die Auflassungsvormerkungsberechtigten und andere dinglich Berechtigte immer am Verfahren beteiligt.
Die unterzeichneten Verpflichtungserklärungen werden beurkundet. Liegen die Unterschriften aller Beteiligten, alle notwendigen Unterlagen und Genehmigungen vor, so wird die Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Mit dem Tag der Eintragung wird die Baulast rechtsgültig.
Das Verfahren einer Baulastbegründung wird abgeschlossen, in dem der Bauaufsichtsbehörde und allen Beteiligten eine Mitteilung über die erfolgte Eintragung zugesendet wird. Aufgrund dieser Mitteilung kann das Bauaufsichtsamt die beantragte Bau- beziehungsweise Teilungsgenehmigung erteilen, falls nicht noch andere Gründe entgegenstehen.