Auskünfte zu bestehenden Baulasten aus dem amtlichen Baulastennachweis werden in unserer Plankammer erteilt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen (siehe § 85 (5) der Bauordnung für das Land NRW).

Auskünfte zu bestehenden Baulasten

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Gebühren

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Neueintragung von Baulasten

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ortsbaurecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-23021
Telefax
0221 / 221-22756
Kontakt
Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns.

Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

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