Mit einem Antrag auf Vorbescheid können Sie verbindlich prüfen lassen, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich baugenehmigungsfähig ist. Meist geht es beim Vorbescheid um die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihrer Planung. Der Vorbescheid wird auch Bauvoranfrage genannt, er berechtigt aber nicht zum Bauen. 

Notwendige Unterlagen

Einige Bauvorlagen müssen Sie zu jedem Antrag einreichen. Weitere können erforderlich sein, das ist abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben.

Auflistung der Bauvorlagen mit Erläuterungen

Was Sie beachten und wissen müssen

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Wie stelle ich einen Antrag?

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Glossar Bauen

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
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