Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, BauO NRW 2018.

Eine Teilungsgenehmigung nach § 19 Baugesetzbuch ist nicht mehr erforderlich. Soll ein unbebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, werden planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Negativatteste erteilt. Durch die Teilung eines Grundstückes im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen (§ 19 Absatz 2 Baugesetzbuch).

Benötigte Dokumente

aufklappen

Downloads und Infos

aufklappen

Antragsberatung Bauen

aufklappen

Informationen rund um die Teilungsgenehmigung

aufklappen

Gebühren

aufklappen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt

Anfahrt

aufklappen