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Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Straßenverkehrsbehörde entzogen oder Sie haben freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis wiederhaben möchten, müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins stellen.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Bescheinigung über das Sehvermögen

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Wann können Sie die Wiedererlaubnis beantragen?

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Informationen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung

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Zuständigkeit

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Änderungen im Führerscheinrecht seit 2013

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Führerschein-, Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-22300
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

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