Schulung in Erster Hilfe:
Die Erste-Hilfe-Schulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und gilt für alle Führerscheinklassen. Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Arbeiter-Samariter-Bund durchgeführt.
Hinweis: Ein Nachweis kann anerkannt werden, wenn Sie bereits bei der Erteilung einer anderen Fahrerlaubnisklasse an einer Schulung in Erster Hilfe (seit dem 1. April 2015) oder einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen haben.
Des Weiteren akzeptiert die Stadt Köln grundsätzlich nur Nachweise über Erste-Hilfe-Schulungen, die in Präsenz durchgeführt worden sind. Online-Schulungen können wir nicht anerkennen.
Für die Klassen AM, A2, A1, A (Motorrad), B und BE (PKW), L und T (Traktoren):
- Sehtestbescheinigung
Amtlich anerkannte Sehteststellen sind die meisten Optikerinnen und Optiker, TÜV-Prüfstellen und alle Augenärztinnen und Augenärzte. Eine Sehtestbescheinigung ist zwei Jahre gültig.
Für die Klassen C, CE, C1, C1E (Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen):
- Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Zum Nachweis der ausreichenden Sehleistung benötigen Sie eine ärztliche oder augenärztliche Bescheinigung nach einem amtlichen Muster (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung) Eine ausgestellte ärztliche Bescheinigung ist zwei Jahre gültig. - Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
Sie können diese Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nicht über den notwendigen amtlichen Vordruck verfügen, kann er sich an die Ärztekammer wenden. Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Nachweis über die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz,
wenn Sie Fahrten zu gewerblichen Zwecken durchführen wollen.
Für die Klassen D, DE, D1 und D1E (Bus):
Zusätzlich zu den Unterlagen für die Klassen C und C1, das heißt, Untersuchung des Sehvermögens, ärztliche Eignungsbescheinigung und Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifizierung (Personenverkehr) benötigen Sie:
- Leistungspsychologisches Gutachten
Hinweis: Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und ähnlichem. Der Test kann nur von bestimmten Arbeits- und Betriebsmedizinern sowie medizinisch psychologischen Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport.