Im Kölner Stadtgebiet und auf Flächen der Stadt Köln dürfen Sie Dreharbeiten nur mit unserer Drehgenehmigungen durchführen. Sie können diese online bei uns beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens zehn Werktage (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage) vor Drehbeginn, damit wir ihn rechtzeitig und ordnungsgemäß bearbeiten können.
Sie können auf Friedhöfen drehen. Allerdigs genehmigen wir nur Dokumentationen und tagesaktuelle Berichterstattungen. Unterhaltungsproduktionen und Szenen dokumentarischer Produktionen, bei denen der Friedhof oder einzelne Gräber als austauschbare Kulisse auftreten, sind nicht gestattet.
In einer Bürgerumfrage zur Zukunft der Friedhöfe haben wir die gegenwärtige Nutzung erfragt und gemeinsam zukünftige Nutzungsmöglichkeiten erarbeitet. Mit dem Ausschluss von Friedhöfen als Drehkulisse für Unterhaltungssendungen kommen wir dem expliziten Wunsch nach, Friedhöfe als einen Ort der Trauer und Ruhe erleben zu können. Wir sind uns sicher, dass auch Produktionsfirmen diese Pietät teilen.
Eine persönliche Vorsprache ist nur erforderlich, wenn wir Sie einladen. Wenn Sie allgemeine Fragen zu Dreharbeiten im öffentlichen Raum haben, wenden Sie sich an die Kolleg*innen vom Ordnungsamt unter:
- 0221 / 221-28139
- 0221 / 221-26839
- 0221 / 221-25673
Wenn Sie Fragen zu anderen möglichen Drehorten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Servicebüro Film und Fernsehen unter 0221 / 221-31533. Bitte beachten Sie, dass telefonisch keine Anfragen zu Drehgenehmigungen oder zum Bearbeitungsstand erteilt werden können. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.
Die Gebühren für Dreharbeiten im öffentlichen Raum bewegen sich in einem Rahmen von 10,20 Euro bis 767 Euro. Bei größeren Drehvorhaben mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand beläuft sich der Gebührenrahmen auf 767 Euro bis 2.301 Euro. Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Für Dreharbeiten in städtischen Gebäuden und Flächen erarbeiten wir derzeit eine ämterbergreifende Entgeltordnung. Nach Inkrafttreten stellen wir sie Ihnen an dieser Stelle bereit. Bis zu dem Inkrafttreten der Entgeltordnung gelten weiterhin die bisherigen Verfahren zur Festlegung des Nutzungsentgelts.