Kassenzeichen

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Hinweis: Bitte nur ausfüllen, wenn Sie eine Freistellung nach § 2 Absatz 6 der Zweitwohnungssteuersatzung geltend machen wollen.

Hinweis: Falls Sie bereits Zweitwohnungssteuer zahlen, geben Sie bitte Ihr Kassenzeichen ein.

Datenschutzerklärung

Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten*

Basisangaben