Schreiben der Bezirksregierung
Erklärung des Sprechers der Stadt Köln
Es ist bemerkenswert, dass die Bezirksregierung ihre eigene Rechtsposition aus dem Jahr 2010 ohne erkennbaren Grund einkassiert. Dies trägt nicht zur Planungssicherheit von kommunalpolitischem Handeln bei, sondern sorgt im Gegenteil für Unsicherheit. Aus Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung, hätte sich die Stadt Köln eine tiefgründigere Auseinandersetzung mit der Rechtsposition der Stadt gewünscht. Die Stadt Köln vertritt weiterhin die Rechtsposition, die durch den Beschluss des Rates vom 14. Februar 2019 zum Ausdruck gebracht wurde. Ein sachlicher Grund für den Abbruch des Verfahrens lag vor, da die von der Bezirksregierung vorgegebenen Grundsätze der Bestenauslese aufgrund des Eindrucks der Vorfestlegung nicht mehr angewendet werden konnten.
Aus diesem Grund behält sich die Stadt Köln vor, nach ausführlicher Auswertung des heute übersandten Schreibens, die Rechtsauffassung der Bezirksregierung überprüfen zu lassen. Im Übrigen läuft das von der Oberbürgermeisterin nach dem Ratsbeschluss vom 14. Februar 2019 neu aufgesetzte Verfahren planmäßig weiter. Eine mögliche Wahl einer/s Beigeordneten könnte damit in der Ratssitzung am 4. April 2019 stattfinden.