Mehr Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität im Herzen von Ehrenfeld

GRAFIK_Venloer Straße_Einbahnstraße © Stadt Köln/ Woblick Infografiken
Venloer Straße als Einbahnstraße

Das Dezernat für Mobilität schlägt den politischen Gremien die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Piusstraße/Franz-Geuer-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt vor. Es ist die zweite Stufe des zweistufigen Verkehrsversuchs, dessen Ziel es ist, die Verkehrssicherheit auf der Venloer Straße insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Im Erprobungsbereich soll wieder Tempo 30 eingeführt werden. Die Einbahnstraße wird für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet sein. Die für November 2023 geplante Einrichtung der Einbahnstraße soll mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit begleitet werden. Beschlussorgan ist der Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln, in der Bezirksvertretung Ehrenfeld wird die Beschlussvorlage ebenfalls behandelt.  

Erkenntnisse aus Stufe 1 des Verkehrsversuchs
Seit Beginn des Verkehrsversuchs beobachtet die Stadt Köln die verkehrliche Situation auf der Venloer Straße genau und evaluiert die Auswirkungen über den gesamten Zeitraum. Erste Untersuchungen haben ergeben, dass sich zwar mit der Einrichtung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs mit Tempo 20 die Durchschnittsgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs reduziert hat, aber die erhoffte Reduzierung des Durchgangsverkehrs um 30 Prozent nicht erreicht wurde. Damit wurde ein wesentliches Ziel, den Abschnitt für Fußgänger*innen bei der Überquerung von der einen zur anderen Straßenseite durchlässiger zu machen, im Rahmen der Umsetzung der ersten Stufe des Verkehrsversuchs nicht erreicht. Auch wurde die mit dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich verbundene Rechts-vor-links-Regelung meist missachtet.  

Aus diesem Grund ist geplant, neben der bereits beschlossenen Einrichtung der Einbahnstraße, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der zweiten Stufe wieder auf 30 Stundenkilometer zu erhöhen, damit die Ampel in Höhe der Josephskirche (Klarastraße/Wahlenstraße) wieder eingeschaltet und – abhängig von den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung (siehe unten) – weitere Fußgängerüberwege geschaffen werden können. Aufgrund der engen Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung sind Ampeln und Fußgängerüberwege ("Zebrastreifen") in einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich nicht erlaubt. Die vollzogene Umwandlung der 60 Kurzzeitparkplätze in Räume für Außengastronomie, Sitzgelegenheiten, Fahrradabstellanlagen, Abstellflächen für Sharing-Systeme oder Lastenräder bleibt zunächst bestehen. In der durchzuführenden Bürger*innenbeteiligung zur Gestaltung der Nebenanlagen könnte es hier zu Veränderungen kommen.  

Zweite Stufe des Verkehrsversuchs
Neben der Einführung der Einbahnstraße soll ein zusätzlicher Zebrastreifen im Bereich Hansemannstraße/Sömmeringstraße umgesetzt werden. Die gelben X-Markierungen auf der Fahrbahn, die die Schutzstreifen für Radfahrer*innen außer Kraft gesetzt haben, sowie die drei mobilen Fahrbahneinengungen aus Stufe 1 des Verkehrsversuchs werden entfernt. Mit der Wiedereinrichtung von Tempo 30 wird die Venloer Straße wie früher wieder zur Vorfahrtsstraße.  

Der genaue Zeitpunkt der Einrichtung der Einbahnstraße und der damit verbundenen Änderungen ist abhängig vom Verlauf des Ausschreibungsverfahrens für die Umsetzung sowie von den Witterungsverhältnissen. Die Stufe 2 des Verkehrsversuchs ist für die Dauer von mindestens einem Jahr geplant und wird ebenfalls umfassend beobachtet und evaluiert.  

Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit
Die für November 2023 geplante Umsetzung der Einbahnstraße soll von einem mehrphasigen Beteiligungsverfahren begleitet werden:

  • In Beteiligungsphase 1 (Information) werden vor Einrichtung der Einbahnstraße Anlieger*innen, Passant*innen sowie lokale Stakeholder*innen über die Ausgestaltung der Einbahnstraße, die anstehenden konkreten nächsten Schritte sowie die geplanten weiteren Beteiligungsmöglichkeiten in verschiedenen Kommunikationsformaten informiert, unter anderem auch durch eine Bürgerinformationsveranstaltung in Ehrenfeld.
  • In Beteiligungsphase 2 (Erstes Feedback) werden die Menschen, die auf der Venloer Straße unterwegs sind, vor Ort und digital zu den Veränderungen befragt. So kann die Verwaltung frühzeitig erkennen, welche Unklarheiten und Bedarfe es gibt, und die Ausgestaltung des Verkehrsversuchs nach Möglichkeit zeitnah optimieren beziehungsweise Anregungen für die weiteren Beteiligungsschritte mitnehmen. Diese Beteiligungsphase startet mit Umsetzung der Einbahnstraße und dauert rund zwei Monate (Eingewöhnungsphase).
  • In Beteiligungsphase 3 (Gemeinsam gestalten) soll gemeinsam mit der Öffentlichkeit herausgearbeitet werden, was in der Einbahnstraße noch verbessert werden kann. Ob die Ausgestaltung der Möblierung, die Freiflächengestaltung oder die Raumaufteilung auf der Straße – die Einbahnstraße auf der Venloer Straße soll gemeinsam mit den Menschen vor Ort weiterentwickelt werden. Geeignete kurzfristige Maßnahmen sollen noch im laufenden Verkehrsversuch umgesetzt werden, langfristige Maßnahmen sollen in die weiteren Beschlussvorlagen mit aufgenommen werden. Neben einem Online-Dialog sowie Angeboten von aufsuchender Beteiligung vor Ort sollen Workshops mit Multiplikator*innen und Interessensvertreter*innen stattfinden, in denen in einem kreativen Innovationsprozess und neuen Denkansätzen Lösungen erarbeitet werden. Darüber hinaus sollen gemeinsam mit den Akteur*innen themenspezifische Straßenspaziergänge stattfinden. 

Die Vorlage ist hier abrufbar.   

Zum Hintergrund
Die Venloer Straße ist eine der zentralen Verkehrsadern in Ehrenfeld. Autofahrer*innen, Radfahrer*innen und Fußgänger*innen teilen sich einen engen Verkehrsraum, in dem ihre unterschiedlichen Ansprüche nur schwer miteinander zu vereinbaren sind. Um Konflikte zu minimieren und die Abwicklung des Verkehrs auf der lebendigen Geschäftsstraße zu verbessern, hat der Verkehrsausschuss Ende 2021 einen zweistufigen Verkehrsversuch beschlossen.  

Wie in einer Mitteilung an den Verkehrsausschuss vom 22. August 2023 erläutert, ist die geplante Einrichtung der Einbahnstraße rechtlich umsetzbar. Als Rechtsgrundlage dient § 45 der Straßenverkehrsverordnung. Eine entsprechende Gefahrenlage wurde beispielsweise im Radverkehrsgutachten für den Stadtbezirk Ehrenfeld seinerzeit bereits dargelegt.  

Abgeschlossene erste Stufe des Verkehrsversuchs
In der ersten Stufe hat die Stadt Köln im November 2022 im Abschnitt zwischen Ehrenfeldgürtel und der Kreuzung Piusstraße/Franz-Geuer-Straße einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20-Zone eingerichtet. Gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung mussten die bestehenden Fahrradschutzstreifen durch entsprechende Markierungen mit gelben Kreuzen formal außer Kraft gesetzt und die Ampelanlagen abgeschaltet werden. Seitdem gilt an allen Kreuzungen die Regel "rechts vor links". Zur weiteren Beruhigung des Verkehrs wurden an drei Stellen mobile Fahrbahnverengungen eingerichtet. Insgesamt 60 Kurzzeitparkplätze wurden nach Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung in Räume für Außengastronomie, Sitzgelegenheiten, Fahrradabstellanlagen, Abstellflächen für Sharing-Systeme oder Lastenräder umgewandelt.  

Weitere Informationen zum Verkehrsversuch Venloer Straße sind hier abrufbar.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit