Bürger*innen können zu Kölner Flächenvorschlägen Stellung nehmen
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat im Dezember 2021 beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Dieser bezieht sich räumlich auf den gesamten Regierungsbezirk Köln. Der Plan legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region Köln sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Wesentliche Inhalte sind Vorgaben für den Siedlungsraum, den Freiraum und für die Planung von Infrastruktur. Daneben gibt es übergreifende Themen wie Klimaschutzanpassung und Klimaanpassung oder erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung.
Mit dem Aufstellungsbeschluss hat der Regionalrat die Bezirksregierung Köln beauftragt, die öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln einzuleiten. Alle Bürger*innen haben innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 31. August 2022 Gelegenheit, zur Neuaufstellung des Plans Stellung zu nehmen.
Die Verwaltung der Stadt Köln hat ihre Flächenvorschläge für die Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln bereits 2019 in die politischen Gremien eingebracht. Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage insgesamt 53 Siedlungsbereiche als Optionsflächen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt vorgeschlagen. Die Flächen, die künftig für eine Wohnnutzung oder Mischnutzung denkbar sind, umfassen rund 650 Hektar. 170 Hektar werden in der Vorlage für Gewerbe und Industrie ausgewiesen. Ein Hektar sind 10.000 Quadratmeter.
Hintergrund
Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohnerzahlen und Haushaltszahlen zu den wachsenden Städten. Die Stadt Köln möchte die Chance der Regionalplanüberarbeitung nutzen, um über die Darstellung weiterer Siedlungsbereiche die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, generationengerechte und räumlich ausgewogene Entwicklung der Stadt und ihrer Stadtteile zu schaffen. Zugleich ist vor dem Hintergrund einer zunehmend vom Klimawandel betroffenen verdichteten Stadt ein verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource "Fläche" gefordert, um die bestehenden Siedlungspotenziale und Innenentwicklungspotenziale umzusetzen. Die allgemeinen Siedlungsbereiche und die gewerblichen und industriellen Bereiche sollen im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung als mittelfristig bis langfristige Handlungsoptionen definiert und damit bedeutende Freiräume planerisch gesichert werden. In allgemeinen Siedlungsbereichen sind neben Wohnbauflächen unter anderem Gemeinbedarfsflächen (zum Beispiel für Schulen), Grünflächen aber auch Verkehrs- und Versorgungsflächen verortet. Eine Darstellung als allgemeiner Siedlungsbereich im Regionalplan ist deshalb nicht mit einem reinen Wohnbaupotenzial gleichzusetzen.
Weitere Informationen zur Neuaufstellung des Regionalplans und den Möglichkeiten zur Stellungnahme sind hier nachzulesen.
Mehr zur Regionalen Zusammenarbeit und Regionalplanung hier.