Über 800.000 wahlberechtigt
Am Sonntag, 13. September 2020, werden in Nordrhein-Westfalen nach bisheriger Planung die Kommunalwahlen stattfinden. Dazu gehören die Oberbürgermeister-Wahl, die Wahl des Stadtrates und der Bezirksvertretungen. Am gleichen Tag werden in einem anderen Verfahren mit einer späteren Auszählung auch die Wahlen zu den nordrhein-westfälischen Integrationsräten durchgeführt.
Für die Kommunalwahl in den Wahllokalen und im Briefwahlzentrum werden wieder auf verschiedenen Wegen 8.600 Stimmzähler und Wahlhelfer gesucht. Dazu startet die Stadt Köln in diesen Tagen eine Werbekampagne. im Internet sind alle Informationen, auch über das sogenannte "Erfrischungsgeld" zu finden, und es können direkt Bewerbungen abgegeben werden. Da bei der Kommunalwahl das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt wurde, können sich auch schon die 16jährigen zur Wahlauszählung melden.
Zahlen, Daten, Fakten zur Kommunal- und Integrationsratswahl am 13. September 2020
Gewählt werden:
- die Vertreterinnen und Vertreter des Rates der Stadt Köln für die Dauer von fünf Jahren. Der Rat der Stadt Köln hat 90 Mitglieder.
- die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister für die Dauer von fünf Jahren.
- die Mitglieder der Bezirksvertretungen in den neun Stadtbezirken für die Dauer von fünf Jahren. Die Bezirksvertretungen haben jeweils 19 Mitglieder
- 22 von 33 Mitgliedern des Integrationsrates für die Dauer der Wahlperiode des Rates (fünf Jahre)
Wahlverfahren:
Bei der Wahl des Rates hat jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme, mit der gleichzeitig eine Wahlbezirksbewerberin bzw. ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt werden, für die die Wahlbezirksbewerberin bzw. der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.
Bei der Wahl der Bezirksvertretung handelt es sich um eine reine Listenwahl, bei der jede Wählerin und jeder Wähler ebenfalls eine Stimme hat. Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister wird durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme. Bei der Integrationsratswahl hat jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme, mit der Einzel- oder Listenbewerber gewählt werden.
Wahlberechtigte zur Kommunalwahl: | 2020* | 2014 |
Wahlberechtigte | 825.791 | 802.891 |
Wahlbeteiligung | 49,66 % | |
Wahltag | 13.09.2020 | 25.05.2014 |
Wahlalter | 16 | 18 |
Anzahl Urnenstimmbezirke | 800 | 800 |
Anzahl Briefwahlstimmbezirke | 279 | 224 |
* Stand 30.04.2020
Wahlberechtigte zur Integrationsratswahl: | 2020* | 2014 |
Wahlberechtigte | 279.423 | 225.251 |
Wahlbeteiligung | 15,45 % | |
Wahltag | 13.09.2020 | 25.05.2014 |
Wahlalter | 16 | 16 |
Anzahl Urnenstimmbezirke | 800 | 800 |
Anzahl Briefwahlstimmbezirke | 26 | 224 |
*Stand 04.05.2020
Wahlgebiet ist das Stadtgebiet der Stadt Köln.
Die Wahlberechtigung zur Wahl des Rates und der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters hat
- wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Köln seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat sowie
- nicht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
zur Wahl der Bezirksvertretung hat
- wer in diesem Stadtbezirk für die Wahl des Rates wahlberechtigt ist
zur Integrationsratswahl hat, wer
- nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
- Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben
Entscheidend für die Wahlteilnahme ist der Eintrag im (einzig maßgeblichen) Wählerverzeichnis.
Der Stichtag für die Ziehung des Wählerverzeichnisses ist der 31. Juli 2020. In das Wählerverzeichnis kann in der Zeit von 24. bis 28. August 2020 Einsicht genommen werden; es liegt im Wahlamt (Stadt Köln, Bürgerdienste, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln) aus.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 8. bis 22. August 2020 zugestellt. Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten hatten, werden über Presseinformation gebeten, sich umgehend an das Wahlamt der Bürgerdienste der Stadt Köln unter der Hotline Nummer 0221 / 221-34567 zu wenden.
Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl
- Am Wahltag, 13. September 2020 (und im Falle einer Stichwahl zur Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister ggf. am 27. September 20) besteht die Möglichkeit an der Urnenwahl im auf der Wahlbenachrichtigung benannten Stimmbezirk in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr teilzunehmen. Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Bundespersonalausweis bzw. Reisepass oder Wahlbenachrichtigung plus Ausweis möglich. Die jeweiligen Wahlräume sind online nachlesbar über eine sog. Wahlraumsuche
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl. Die Direktwahl beginnt regulär am Montag, den 10. August 2020 und endet am Freitag, den 11. September 2020. An welchen Standorten und innerhalb welchen zeitlichen Rahmens die Direktwahl unter den während der Corona-Pandemie geltenden Rahmenbedingungen angeboten werden kann, wird derzeit noch geprüft. Die Stadt Köln wird alle erforderlichen Corona-Schutzvorkehrungen umsetzen. Den Wahlberechtigten haben damit regulär über einen Zeitraum von fünf Wochen die Gelegenheit, ihre Stimme per Direktwahl abzugeben. Mit Blick auf die auch im Sommer und Herbst noch andauernden Corona-Schutzmaßnahmen werden bezogen auf die konkrete Ausgestaltung der Direktwahl Änderungen erfolgen, die situativ öffentlichkeitswirksam kommuniziert werden. Bereits heute gilt dabei mehr denn je der früher betonte Grundsatz, möglichst den gesamten Zeitrahmen bzw. die gesamten Öffnungsfenster auszunutzen.
- Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden: per Post mit dem Formular, das sich im unteren Teil der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag), online, per formlosen Brief an das Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Str. 68 - 70, 51105 Köln, per Fax an 0221/ 221-21911, per E-Mail an wahlamt@stadt-koeln.de oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist lediglich bis Mittwoch, 09. September, ca. 12 Uhr möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach noch eingehenden (Post, Fax, Mail-) Briefwahlanträge werden händisch vom Wahlamt bearbeitet. Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 11. September 2020, 18.00 Uhr. Anstelle der ggf. zeitkritisch werdenden Briefwahl wird das Wahlamt für die Kalenderwoche vor dem Wahl-Sonntag empfehlen, eher die Möglichkeiten von Direktwahl und vor allem der Urnenwahl im Wahlraum zu nutzen. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahl noch am Wahltag, 13. September 2020 bis 15.00 Uhr möglich.
Das Wahlamt wird wegen der Postlaufzeiten der Briefwahlunterlagen stets empfehlen, diese Unterlagen frühzeitig zu beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden regulär ab dem 11. August 2020 zugestellt, also über einen Zeitraum von insgesamt fünf Wochen.
Spätester Zeitpunkt zur Stimmabgabe per Briefwahl:
Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Str. 68 - 70, 51105 Köln eingegangen sein.
Ausschließlich am Wahltag, 13. September 2020 von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr können Briefwahlunterlagen auch im Briefwahlzentrum abgegeben werden.
Mit Blick auf die auch im Sommer und Herbst noch andauernden Corona-Schutzmaßnahmen werden bezogen auf die konkrete Ausgestaltung des sog. Briefwahl-Zentrums Änderungen erfolgen, die situativ öffentlichkeitswirksam kommuniziert werden.
Wichtig: Rote Wahlbriefe können jedoch nicht in einem Wahlraum der Urnenwahl abgegeben werden.
Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:
Geplant ist der Einsatz von 8.600 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Dabei ist die Besetzung des Gremiums der sogenannten Wahlvorstände mit sechs bis acht ehrenamtlichen Mitgliedern (sogenannte Wahlhelfer/-innen) vorgesehen.
- Ein bzw. eine Wahlvorsteher_in
- ein bzw. eine stellvertretende Wahlvorsteher_in
- ein bzw. ein Schriftführer_in
- ein bzw. eine stellvertretende Schriftführer_in
- zwei bis vier Beisitzende
Die geplante Anzahl ist u.a. abhängig von der Größe des auszuzählenden Stimmbezirks.
Bei Nichterreichen der geplanten Anzahl von bis zu acht Ehrenamtlichen kann auf die gesetzlich vorgeschrieben Mindestzahl (pro Wahlvorstand: mindestens fünf Mitglieder) verringert werden.
Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten als Wahlvorstehende und Schriftführende in den Urnenwahlbezirken 70 Euro, Beisitzende 50 Euro als Erfrischungsgeld. Für den Einsatz in den Briefwahlbezirken erhalten die Mitglieder des Wahlvorstandes je 40 Euro. Die zur EU-Wahl erstmals eingeführte Werbeprämie für Erstwahlhelfende wird beibehalten. Bei Anwerbung einer bzw. eines neuen Wahlhelfenden erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Werbeprämie in Höhe von 30 Euro.
Die Werbeprämie wird für maximal eine Anwerbung gewährt.
Vorbereitung und Information der ehrenamtlichen Wahlhelfenden:
Die Stadt Köln ist gesetzlich verpflichtet, die Wahlhelfenden auf ihre Tätigkeiten vorzubereiten. Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Köln im besonderen Maße nach. So werden umfangreiche Informationen in Form von Schulungsunterlagen, Leitfäden und einer (Informations-) Wahlplattform im Internet angeboten. Darüber hinaus werden verschiedene Qualifizierungsformate realisiert. Die Formate fokussieren entweder die Abläufe im Wahlraum (Urnenwahlbezirk) oder im Briefwahlzentrum. Das Wahlamt wird in Abhängigkeit von den notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen Präsenz-Veranstaltungen oder Online-Formate in der gebotenen zeitlichen Nähe zum Wahlsonntag anbieten.
Als Präsenzveranstaltung oder adäquates Online-Format werden etwa 150 Workshops für Wahlvorstehende und Schriftführende à etwa 2,5 Stunden von montags bis samstags angeboten, die für die Wahrnehmung der Aufgaben als Wahlvorsteher_in und Schriftführer_in am Wahlsonntag verpflichtend ist. Dafür werden neben dem o.g. Erfrischungsgeld weitere 50 Euro gezahlt. Thematisch liegt der Schwerpunkt auf der organisatorischen Durchführung der Wahlhandlung und der Auszählung, sowie dem Ausfüllen der Niederschrift. Theoretische Inhalte und Videobeispiele werden mit praktischen Übungen angereichert. Zum anderen werden circa zehn öffentliche großformatige Präsenz-Informationsveranstaltungen oder ein entsprechendes Online-Format für interessierte Beisitzende abgehalten.
Lehrkräfte vermitteln die Inhalte der Leitfäden in kompakter Form unterstützt durch anschauliche Videoclips. Eine Veranstaltung dauert circa 90 Minuten und deren Besuch ist freiwillig. Alle Qualifizierungsmaßnahmen beginnen am 20. Juli 2020 und enden planmäßig eine Woche vor dem Wahlwochenende, werden z.B. für Reservekräfte ggf. aber noch bis zum 12. September 2020 durchgeführt.
Wahlgebäude und Wahlräume:
Die 800 Wahlbezirke der Urnenwahl werden in insgesamt 250 verschiedenen Wahlgebäuden untergebracht. Hierbei handelt es sich überwiegend um städtische Gebäude (wie z.B. Schulen), daneben werden auch privat angemietete Gebäude genutzt. Aktuell prüft das Wahlamt, ob bzw. inwieweit bei früheren Wahlereignissen genutzte Wahlgebäude weiterhin vorgehalten werden oder ob ggf. mit Blick auf erforderliche Corona-Schutzmaßnahmen Änderungen erfolgen müssen. Dabei gilt, dass die Entfernung für Wählende zu ihrem Urnen-Wahlraum nicht unverhältnismäßig groß werden darf. Eine Liste der Wahlgebäude bzw. Wahlräume wird auf den städtischen Internet-Seiten inkl. der Angaben zur Rollstuhlgeeignetheit veröffentlicht und mit Blick auf die pandemiebedingten Veränderungen sukzessive fortgeschrieben.
Rollstuhlgeeignete Wahlräume
Zur Europawahl am 26. Mai 2019 waren über 88 Prozent aller Wahlgebäude rollstuhlgeeignet.
Diese Quote wurde in der Vergangenheit kontinuierlich gesteigert.
Wahl | Jahr | rollstuhlgerecht zu |
Europawahl | 2019 | 88% |
Bundestagswahl | 2017 | 83% |
Landtagswahl | 2017 | 83% |
OB-Wahl | 2015 | 80% |
Verbundwahl | 2014 | 79% |
Bundestagswahl | 2013 | 71% |
Landtagswahl | 2012 | 63% |
Landtagswahl | 2010 | 62% |
OB-Wahl | 2009 | 49% |
Die pandemiebedingten Auswirkungen auf die Nutzbarkeit der bisherigen Objekte und mögliche Alternativen werden derzeit geprüft. Im Focus stehen dabei u.a. 29 Stimmbezirke in 16 Senioren- bzw. Kindertageseinrichtungen.
Weiterhin wird – sofern die Corona-Schutzmaßnahmen dies unverändert ermöglichen - den Leitungen sozialer Einrichtungen erneut das Angebot der mobilen Wahlvorstände unterbereitet, die nach Absprache mit dem Wahlamt direkt in die jeweilige Einrichtung kommen.
Zudem werden wie zu den vergangenen Wahlen mindestens zwei barrierefreie Busse als Notfallwahlraum vorgehalten.
Corona-Schutzmaßnahmen
Die Stadt Köln wird alle für die unterschiedlichen Wahlformen an den jeweiligen Wahltagen definierten Maßnahmen (u.a. vom Robert-Koch-Institut, dem Krisenstab der Stadt Köln u.o. dem Land NRW) zum Corona-Schutz umsetzen, um die sichere Wahldurchführung für die Wahlberechtigten, die Wahlhelfenden und die Kräfte der Wahlorganisation zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Wahlvor- und -nachbereitungsphase (z.B. in Bezug auf die gesetzlich vorgesehenen Wahlausschuss-Sitzungen).
Strukturdaten:
Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik stellt zur Kommunalwahl entsprechende Strukturdaten mit Informationen über das Stadtgebiet, Bevölkerungszusammensetzung, etc. auf den städt. Internet-Seiten bereit.
Termine im Überblick:
- 31.07.2020 Ziehung Wählerverzeichnis
- 03.08.2020 Beginn Produktion der Wahlbenachrichtigungen
- 08.08.2020 Beginn Versand der Wahlbenachrichtigungen
- 10.08.2020 Beginn der Direktwahl
- 10.08.2020 Beginn Produktion und Versand Briefwahl
- 11.09.2020 18.00h: Ende Direktwahl Nachts: Ziehung und Druck des endgültigen Wählerverzeichnisses
- 12.09.2020 Abschluss der Wahl-Vorbereitungsarbeiten in den Kundenzentren der Bürgerämter und im Briefwahlzentrum
- 13.09.2020 Wahltag / -nacht
- 14.09.2020 Sitzung des Wahlausschusses über Feststellung Ergebnis OB-Wahl, Beginn erneuter Versand Briefwahlunterlagen
- 23.09.2020 Sitzung des Wahlausschusses über das amtliche Ergebnis
- 27.09.2020 Wahltag evtl. notwendige OB-Stichwahl
- 02.10.2020 Sitzung des Wahlausschusses Über Ergebnis OB-Stichwahl