Vollmacht garantiert ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit
Vom 25. Februar bis zum 2. März 2020 macht die Stadt Köln mit einer Poster-Kampagne auf ein Thema aufmerksam, das jeden betreffen kann: die Situation, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Oft durch das Nachlassen der Kräfte im Alter, aber manchmal durch Unfall oder Krankheit und dies unabhängig vom Alter. Doch was ist, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist, weil man zum Beispiel im Koma liegt? Wer regelt dann persönliche Angelegenheiten, wer darf entscheiden? Der Gesetzgeber hat dafür ganz klare Handlungsanweisungen gegeben: Wurde keine schriftliche Vorsorge getroffen und ist über Angelegenheiten mit rechtlicher Wirkung zu entscheiden, wird ein Betreuungsgericht über die Bestellung eines rechtlichen Betreuers verfügen.
Dies kommt häufiger vor, als man denkt, denn es gibt eine weit verbreitete irrtümliche Annahme: Kinder oder Ehepartner sind ohne weiteres Zutun berechtigt, diese Angelegenheiten zu regeln und im Namen der betroffenen Personen zu handeln. Das ist falsch. Dafür müssen entsprechende schriftliche Vollmachten vorliegen, in denen die Familienmitglieder explizit namentlich benannt und zu Entscheidungen und Handlungen ermächtigt werden. Diese Vollmacht bezeichnet man in der Fachsprache als "rechtsgeschäftliche Vollmacht", in ihr können nur volljährige Personen eingesetzt werden.
Deshalb rät die Stadt Köln, sich auch schon in jungen Jahren mit dem Thema der Vorsorgevollmacht zu beschäftigen. Sie ist der einzige Garant für ein sehr hohes Maß an Selbstbestimmung in diesen Fällen. In der Vollmacht kann man eine oder mehrere Personen des eigenen Vertrauens auswählen und anfragen, ob sie im Bedarfsfall nach ihren vorher formulierten Wünschen handeln werden. Sie können darin auch verfügen, welche Person im Bedarfsfall durch ein Betreuungsgericht zum rechtlichen Betreuer bestellt werden soll.
Da es sich um ein sehr komplexes Thema handelt, bietet die Stadt Köln dazu eine kostenlose Beratung an.
Terminvereinbarungen sind möglich beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, telefonisch unter 0221 / 221-27610 oder per E-Mail.