Stadtverwaltung hat die Handlungsmöglichkeiten geprüft

Im Rahmen eines Rechtsgutachtens hat die Stadt Köln geprüft, welche Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit den Häusern der Russischen Föderation in der Friedrich-Engels-Straße in Köln-Lindenthal bestehen. Die Prüfung erfolgte auch unter Berücksichtigung der aktuell von der EU gegen die Russische Föderation erlassenen Sanktionen vor dem Hintergrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine.  

Das Gutachten kommt zwar zu dem Ergebnis, dass eine Enteignung auf Grundlage der Sanktionen nicht möglich ist. Jedoch ist eine Nutzung der Grundstücke für aus Sicht der Stadt Köln notwendige städtebauliche Belange über die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche in einem neuen Bebauungsplan erfolgversprechend. Über diesen Weg könnte die Stadt im Rahmen ihrer Planungshoheit zum Beispiel die Nutzung des Grundstücks als Schulstandort festsetzen und durchsetzen. Ist der Bebauungsplan wirksam, wird auch die Enteignung möglich. Allerdings ist unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Rechtsmittel von einer Verfahrensdauer von ungefähr zehn Jahren auszugehen.  

Nach Einschätzung des Gutachtens sind Maßnahmen aufgrund der EU-Sanktionen nicht möglich, da diese auf ein Einfrieren der Ressourcen von ausdrücklich aufgelisteten natürlichen und juristischen Personen zielen. Die als Eigentümer*innen genannten Staatsunternehmen der Häuser in der Friedrich-Engels-Straße sowie der russische Staat generell gehören nicht zu den bisher gelisteten Personen und Unternehmen.  

In einer aktuellen Mitteilung für den Liegenschaftsausschuss informiert die Stadtverwaltung die Politik über die in Betracht kommenden Handlungsoptionen und empfiehlt die Einleitung eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens. Eine entsprechende Vorlage wird die Verwaltung in den Stadtentwicklungsausschuss einbringen.  

Die Mitteilung ist hier einsehbar.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit