Experten empfehlen vier Handlungsoptionen
Das Gutachten zu den Platanen am Hansaring, das die Stadt Köln in Auftrag gegeben hatte, liegt vor und gibt Empfehlungen zum weiteren Umgang mit den gefährdeten Bäumen. Wie die Gutachter festgestellt haben, sind die Platanen lediglich in den oberen Bodenschichten verwurzelt, so dass sie nicht standsicher sind. Entweder müssen die Kronen alle zwei Jahre zurückgeschnitten oder der gesamte Bestand muss beseitigt und durch neue Bäume ersetzt werden.
Nachdem im Frühjahr eine Platane am Hansaring bei einem Sturm entwurzelt worden war, wurden alle Bäume entlang der Strecke eingehend untersucht. Das Ergebnis: Die Standsicherheit ist nicht gewährleistet. Um die Stabilität wiederherzustellen, wurde die Angriffsfläche für den Wind durch einen Rückschnitt der Kronen reduziert. Zeitgleich wurde das Wurzelwerk im Bereich der mittig liegenden Stellplatzflächen untersucht. Dabei wurde ein ausschließlich oberflächennahes Wachstum der Wurzeln festgestellt.
Um die Gründe für diese Art der Wurzelarchitektur zu analysieren und Gegenmaßnahmen einleiten zu können, hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ein Gutachten vergeben. Die Expertise umfasste bodenkundliche Untersuchungen zur Feststellung des Wurzeleinwuchses in den Bodenkörper der Mittelinsel, der den Platanen als Stand- und Entwicklungsraum dient und Wasser und Nährstoffe bereitstellen muss. Bei Aufgrabungen an verschiedenen Stellen stellten die Experten fest, dass sich über das vollständige Untersuchungsgebiet ein mineralischer Unterboden als Kiessand-Bodengemisch mit einer homogenen Beschaffenheit und wechselnden Schichtdicken zwischen 90 bis 160 Zentimetern erstreckt. Eine geringe Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit sind die kennzeichnenden Bodeneigenschaften. Dies hat zur Folge, dass diese Bodenzone von den Wurzeln nicht durchzogen wird. Die Wurzelarchitektur der Platanen-Bestandsbäume erstreckt sich ausschließlich im Oberboden. Somit erfolgt die Wasser- als auch die Nährstoffversorgung nahezu ausschließlich über diese Bodenzone. Aufbauend auf dieser Erkenntnis schlägt der Gutachter vier verschiedene Varianten für den künftigen Umgang mit dem Baumbestand vor:
1. Erhalt des Baumbestandes: Es werden keine Maßnahmen zur Verbesserung des Standortes durchgeführt. Das bedeutet, ein Rückschnitt der Baumkrone muss zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Standsicherheit alle zwei Jahre erfolgen.
2. Aufwertung Untergrund: Dies bedeutet, die Bäume werden bei gleichzeitiger Verbesserung des Standortes erhalten (Austausch Oberboden, Erstellung einer Tiefenbelüftung und vegetationstechnische Verbesserung des Untergrundes).
3. Neupflanzung Baumbestand bei gleichzeitigem Rückbau der Stellplatzflächen: Hierbei ist eine großflächige Aufarbeitung der Standortverhältnisse vor der Neupflanzung von Bäumen möglich.
4. Neupflanzung Baumbestand mit Neuanlage Verkehrsfläche: Hierbei ist eine großflächige Aufarbeitung der Standortverhältnisse vor der Neupflanzung von Bäumen möglich.
Da die Ergebnisse des Gutachtens und die vom Gutachter vorgeschlagenen Varianten zum Teil sehr weitreichende städtebauliche und grünplanerische Bedeutung haben und die Finanzierung zur Umsetzung nicht gesichert ist, soll zunächst die Variante 1 umgesetzt werden. Das bedeutet, die Baumkronen werden alle zwei Jahre zurückgeschnitten, um die Standsicherheit der Bäume zu gewährleisten. Eine Umsetzung der Varianten 2 bis 4 soll im Rahmen der geplanten Umgestaltung des Ebertplatzes und des Hansaringes eingehender geprüft werden.