Köln ist auf steigende Infektionszahlen vorbereitet
Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Montag, 5. Oktober 2020, 15 Uhr, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 5328. (Vortag 5.277) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 38,8. 70 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 19 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurden am Wochenende zwei weitere verstorbene Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gemeldet. Es handelt sich um eine 86-jährige und um eine 48-jährige Kölnerin, die beide diverse Vorerkrankungen hatten. Bislang sind damit 123 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 410 Kölnerinnen und Kölner am Corona-Virus erkrankt.
Der Krisenstab hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag beschlossen, dass ab einer Inzidenzzahl von 35 bei dem Besuch von Veranstaltungen im Innenraum (Konzerte, Kino, Kulturveranstaltungen) auch am Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.
Weitere Maßnahmen wegen einer 7-Tagesinzidenzzahl über 35
Aufgrund einer 7-Tages-Inzidenz von über 35 hat sich die Stadt Köln mit dem Landeszentrum Gesundheit und der Bezirksregierung zudem auf folgende Maßnahmen verständigt, die bereits seit Donnerstag, 1. Oktober 2020, in Kraft sind:
- Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter aus herausragenden privaten Anlässen wie zum Beispiel Hochzeiten, Taufen, Geburtstage, Abschlussfeiern und Jubiläen dürfen nur mit maximal 50 Personen stattfinden.
- Bundesweite Teamsport-Veranstaltungen müssen ohne Zuschauer stattfinden, wenn am Tag vor der geplanten Veranstaltung die 7-Tagesinzidenzzahl 35 überschritten wurde.
- Alle Veranstaltungen auf der Grundlage von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten gemäß § 2b CoronaSchVO sind auf maximal 1000 Personen zu beschränken.
- Die Stadt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, ein Zusammentreffen von mehr als 25 Personen im privaten Raum zu vermeiden.
- Außerdem empfiehlt die Stadt Köln weiterhin das generelle Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum und in weiterführenden Schulen.
Weitere Informationen für private Veranstaltungen sind abrufbar unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/corona-anmeldung-von-veranstaltungen.
Neue Coronaschutz-Verordnung: Anmeldepflicht von Veranstaltungen
Unabhängig von der Inzidenzzahl gilt seit dem 1. Oktober eine Anmeldepflicht für private Feiern. Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher bei der Stadt angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Stadt kein Genehmigungsverfahren durchführt, sondern lediglich die Anmeldung erfolgt. Für Feste Anfang Oktober gilt bezüglich der Anmeldefrist der Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind allerdings aufgefordert, die Veranstaltungen schnellstmöglich nachzumelden.
Anmeldungen zu Feiern und Veranstaltungen
Anzeigen einer privaten Feier und diesbezügliche Rückfragen können gerichtet werden an: E-Mail: 53-Eventanmeldung@Stadt-Koeln.de
Anfragen und Konzepte (§ 2b Coronaschutz-Verordnung) für alle anderen Veranstaltungen an: E-Mail: 53-Veranstaltungsanmeldung@Stadt-Koeln.de
Weitere Informationen unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/corona-anmeldung-von-veranstaltungen
Testangebot am Flughafen auch für Rückkehrende aus Nicht-Risikogebieten
Für Reiserückkehrende aus Nicht-Risikogebieten gibt es seit Inkrafttreten der neuen Corona-Testverordnung keine kostenlose Testmöglichkeit mehr. Sie können sich jedoch kostenpflichtig testen lassen: in den Praxen der niedergelassenen Ärzte, mit Überweisung des Hausarztes direkt in den Laboren, im Infektionsschutzzentrum der Uniklinik und in den Infektionsschutzzentren, die die Stadt Köln am Flughafen Köln/Bonn und am Hauptbahnhof betreibt.
Eine Quarantänepflicht und Testpflicht gilt für einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Test und können diesen innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise machen lassen: in den Praxen der niedergelassenen Ärzte, mit Überweisung des Hausarztes direkt in den Laboren und in den Infektionsschutzzentren der Uniklinik, am Flughafen Köln/Bonn, am Hauptbahnhof und im Gesundheitsamt am Neumarkt. Die Quarantänepflicht und Testpflicht gilt auch für Kinder. Bei Säuglingen empfiehlt das Gesundheitsamt eine Testung beim Kinderarzt. Rückkehrer können sich auch bereits vor Rückreise nach Deutschland im Ausland testen lassen, frühestens 48 Stunden vor Ankunft in Deutschland.
Erst wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, darf die für die Dauer von 14 Tagen vorgeschriebene häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden.
Zusätzlich wurde die Teststation am Flughafen für die Mitarbeitenden der folgenden Sektoren der kritischen Infrastruktur geöffnet:
- RheinEnergie AG: Kraftwerke, Querverbundsleitwarte, Betriebliche Gefahrenmeldestelle, Entstördienste, Trinkwasserversorgung, Fernwärme- und Gasversorgung
- Kölner Verkehrsbetriebe: Verkehrsleitwarte, Fahrdienst Straßenbahn / Bus
- NetCologne: Operative Einheiten zur Entstörung (Internet und Telekommunikation)
- Häfen- und Güterverkehr Köln: Stellwerke, Triebfahrzeugführer und Rangierpersonal
- Stationäre Jugendhilfe
- Als Zugangsberechtigung muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Das städtische Testzentrum am Flughafen Köln/Bonn ist täglich rund um die Uhr geöffnet, das städtische Testzentrum am Hauptbahnhof täglich von 7 bis 23 Uhr, das Infektionsschutzzentrum an der Uniklinik montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr (Terminabsprache nötig) und das Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt am Neumarkt von 9 bis 17 Uhr. Für das Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt wurden die Zugangsberechtigungen erweitert.
Neben Mitarbeitenden der kritischen Infrastrukturen ist der Zugang möglich für:
- Mitarbeitende aus Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Behinderteneinrichtungen
- Personen mit einer roten Warnanzeige der Corona Warn-App
- Erzieher/innen/Lehrer/innen (alle 2 Wochen)
- Personen mit Überweisung niedergelassener Ärzte
- Wohnungslose
Nähere Informationen sind unter www.corona.koeln unter dem Stichwort "Ein- und Rückreise aus dem Ausland" abrufbar.
Gesundheitsamt empfiehlt regelmäßiges Lüften bei weit geöffnetem Fenster
Angesichts der kühleren Witterung wird sich das gesellschaftliche Leben in den kommenden Wochen wieder vermehrt in Innenräume verlagern. Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.
Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar
Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich, auch am Wochenende, aktuelle Zahlen zu Indexfällen, Verstorbenen und aus der Quarantäne Entlassenen sowie Patienten im Krankenhaus veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar.
Coronaschutz-Verordnung vom 1. Oktober
Aktuelle Informationen zur Coronaschutz-Verordnung vom 1. Oktober 2020 sind auf den Seiten des Landes NRW abrufbar unter https://www.mags.nrw/coronavirus