Köln ist auf steigende Infektionszahlen vorbereitet

Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Dienstag, 6. Oktober 2020, 15 Uhr, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 5377. (Vortag 5.328) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 38,6. 70 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 17 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurde eine weitere verstorbene Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, gemeldet. Es handelt sich um einen 83-jährigen Patienten mit diversen Vorerkrankungen. Bislang sind damit 124 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 481 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert.  

Länderspiel gegen die Türkei  

Das morgige Fußball-Länderspiel der Deutschen Nationalmannschaft gegen die Türkei in Köln kann wegen Überschreitung der 7-Tagesinzidenzzahl von 35 nur mit maximal 300 Zuschauern stattfinden. Ebenso wie beim Spiel des 1. FC Köln am vergangenen Samstag gilt auch hier die Rechtsauffassung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) als oberste Fachaufsicht: Nach der geltenden Regelung in NRW ist das Spiel mit maximal 300 Zuschauern ohne Genehmigung zulässig. Notwendig sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, und zur Rückverfolgbarkeit.  

Maßnahmen wegen einer 7-Tagesinzidenzzahl über 35  

Der Krisenstab hatte in seiner Sitzung am vergangenen Freitag, 2. Oktober 2020, beschlossen, dass ab einer Inzidenzzahl von 35 bei dem Besuch von Veranstaltungen im Innenraum (Konzerte, Kino, Kulturveranstaltungen) auch am Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.   Aufgrund einer 7-Tages-Inzidenz von über 35 hat sich die Stadt Köln mit dem Landeszentrum Gesundheit und der Bezirksregierung zudem auf folgende Maßnahmen verständigt, die bereits seit Donnerstag, 1. Oktober 2020, in Kraft sind:

  • Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter aus herausragenden privaten Anlässen wie zum Beispiel Hochzeiten, Taufen, Geburtstage, Abschlussfeiern und Jubiläen dürfen nur mit maximal 50 Personen stattfinden.
  • Bundesweite Teamsport-Veranstaltungen müssen ohne Zuschauer stattfinden, wenn am Tag vor der geplanten Veranstaltung die 7-Tagesinzidenzzahl 35 überschritten wurde.  
  • Alle Veranstaltungen auf der Grundlage von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten gemäß § 2b CoronaSchVO sind auf maximal 1000 Personen zu beschränken.  
  • Die Stadt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, ein Zusammentreffen von mehr als 25 Personen im privaten Raum zu vermeiden.  
  • Außerdem empfiehlt die Stadt Köln weiterhin das generelle Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum und in weiterführenden Schulen. 

Weitere Informationen für private Veranstaltungen sind abrufbar unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/corona-anmeldung-von-veranstaltungen.

Corona: Anmeldung zu Veranstaltungen

Neue Coronaschutz-Verordnung: Anmeldepflicht von Veranstaltungen

Unabhängig von der Inzidenzzahl gilt seit dem 1. Oktober eine Anmeldepflicht für private Feiern. Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher bei der Stadt angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Stadt kein Genehmigungsverfahren durchführt, sondern lediglich die Anmeldung erfolgt. Für Feste Anfang Oktober gilt bezüglich der Anmeldefrist der Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind allerdings aufgefordert, die Veranstaltungen schnellstmöglich nachzumelden.

Anmeldungen zu Feiern und Veranstaltungen  

Ab sofort können private Feiern per Online-Formular angemeldet werden.

Zum Online Formular E-Mail an Eventanmeldung E-Mail an Veranstaltungsanmeldung Corona: Anmeldung von Veranstaltungen

Testangebot am Flughafen auch für Rückkehrende aus Nicht-Risikogebieten  

Für Reiserückkehrende aus Nicht-Risikogebieten gibt es seit Inkrafttreten der neuen Corona-Testverordnung keine kostenlose Testmöglichkeit mehr. Sie können sich jedoch kostenpflichtig testen lassen: in den Praxen der niedergelassenen Ärzte, mit Überweisung des Hausarztes direkt in den Laboren, im Infektionsschutzzentrum der Uniklinik und in den Infektionsschutzzentren, die die Stadt Köln am Flughafen Köln/Bonn und am Hauptbahnhof betreibt.    

Eine Quarantänepflicht und Testpflicht gilt für einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI

Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Test und können diesen innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise machen lassen: in den Praxen der niedergelassenen Ärzte, mit Überweisung des Hausarztes direkt in den Laboren und in den Infektionsschutzzentren der Uniklinik, am Flughafen Köln/Bonn, am Hauptbahnhof und im Gesundheitsamt am Neumarkt.  

Die Quarantänepflicht und Testpflicht gilt auch für Kinder. Bei Säuglingen empfiehlt das Gesundheitsamt eine Testung beim Kinderarzt. Rückkehrer können sich auch bereits vor Rückreise nach Deutschland im Ausland testen lassen, frühestens 48 Stunden vor Ankunft in Deutschland.


Erst wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, darf die für die Dauer von 14 Tagen vorgeschriebene häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden.   

Zusätzlich wurde die Teststation am Flughafen für die Mitarbeitenden der folgenden Sektoren der kritischen Infrastruktur geöffnet:

  • RheinEnergie AG: Kraftwerke, Querverbundsleitwarte, Betriebliche Gefahrenmeldestelle, Entstördienste, Trinkwasserversorgung, Fernwärmeversorgung und Gasversorgung
  • Kölner Verkehrsbetriebe: Verkehrsleitwarte, Fahrdienst Straßenbahn / Bus
  • NetCologne: Operative Einheiten zur Entstörung (Internet und Telekommunikation)
  • Häfen- und Güterverkehr Köln: Stellwerke, Triebfahrzeugführer und Rangierpersonal
  • Stationäre Jugendhilfe  

Als Zugangsberechtigung muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.  

Das städtische Testzentrum am Flughafen Köln/Bonn ist täglich rund um die Uhr geöffnet, das städtische Testzentrum am Hauptbahnhof täglich von 7 bis 23 Uhr, das Infektionsschutzzentrum an der Uniklinik montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr (Terminabsprache nötig) und das Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt am Neumarkt von 9 bis 17 Uhr. Für das Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt wurden die Zugangsberechtigungen erweitert.  

Neben Mitarbeitenden der kritischen Infrastrukturen ist der Zugang möglich für:  

  • Mitarbeitende aus Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Behinderteneinrichtungen
  • Personen mit einer roten Warnanzeige der Corona Warn-App
  • Erzieher/innen/Lehrer/innen (alle 2 Wochen)
  • Personen mit Überweisung niedergelassener Ärzte
  • Wohnungslose  

Nähere Informationen sind unter www.corona.koeln unter dem Stichwort "Einreise und Rückreise aus dem Ausland" abrufbar.    

Gesundheitsamt empfiehlt regelmäßiges Lüften bei weit geöffnetem Fenster    

Angesichts der kühleren Witterung wird sich das gesellschaftliche Leben in den kommenden Wochen wieder vermehrt in Innenräume verlagern. Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.    

Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar   

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich, auch am Wochenende, aktuelle Zahlen zu Indexfällen, Verstorbenen und aus der Quarantäne Entlassenen sowie Patienten im Krankenhaus veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar.  

Coronaschutz-Verordnung vom 1. Oktober

Aktuelle Informationen zur Coronaschutz-Verordnung vom 1. Oktober 2020 sind auf den Seiten des Landes NRW abrufbar unter https://www.mags.nrw/coronavirus

Corona-Virus Sonderseite des Gesundheitsministeriums zum Coronavirus in Nordrhein-Westfalen Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit