Köln ist auf steigende Infektionszahlen vorbereitet

Corona-Virus: Inzidenzzahl liegt bei 36,9 Köln ist auf steigende Infektionszahlen vorbereitet  

Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Freitag, 2. Oktober 2020, 15 Uhr, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 5146. (Vortag 5.057) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 36,9. 66 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 19 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurde keine weitere verstorbene Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, gemeldet. Bislang sind damit 121 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 497 Kölnerinnen und Kölner am Corona-Virus erkrankt.  

Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

Wir treten in eine ernste Phase ein. Diese Phase müssen wir jetzt mit großer Disziplin bewältigen. Ich appelliere erneut an die Vernunft der Kölnerinnen und Kölner, sich konsequent an die Abstands-und Hygieneregeln zu halten. Bitte verhalten Sie sich respektvoll, insbesondere gegenüber älteren Menschen und Vorerkrankten. Uns allen verlangen diese Regeln viel ab. Aber es wird sich lohnen, wenn wir dadurch auch wieder zu einem normalen Leben zurückfinden können.  

Entscheidungen des Krisenstabes  

Der Krisenstab hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass ab einer Inzidenzzahl von 35 bei dem Besuch von Veranstaltungen im Innenraum (Konzerte, Kino, Kulturveranstaltungen) auch am Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.  

Weitere Maßnahmen wegen einer 7-Tagesinzidenzzahl über 35  

  • Aufgrund einer 7-Tages-Inzidenz von über 35 hat sich die Stadt Köln mit dem Landeszentrum Gesundheit und der Bezirksregierung zudem auf folgende Maßnahmen verständigt, die bereits seit Donnerstag, 1. Oktober 2020, in Kraft sind:  
  • Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter aus herausragenden privaten Anlässen wie zum Beispiel Hochzeiten, Taufen, Geburtstage, Abschlussfeiern und Jubiläen dürfen nur mit maximal 50 Personen stattfinden.  
  • Bundesweite Teamsport-Veranstaltungen müssen ohne Zuschauer stattfinden, wenn am Tag vor der geplanten Veranstaltung die 7-Tagesinzidenzzahl 35 überschritten wurde.  
  • Alle Veranstaltungen auf der Grundlage von Hygienekonzepten und Infektionsschutzkonzepten gemäß § 2b CoronaSchVO sind auf maximal 1000 Personen zu beschränken.  
  • Die Stadt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, ein Zusammentreffen von mehr als 25 Personen im privaten Raum zu vermeiden.  
  • Außerdem empfiehlt die Stadt Köln weiterhin das generelle Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum und in weiterführenden Schulen. 

Weitere Informationen für private Veranstaltungen sind abrufbar unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/corona-anmeldung-von-veranstaltungen. 

Corona: Anmeldung von Veranstaltungen

Der Großteil der Kölnerinnen und Kölner infiziert sich aktuell im sozialen Umfeld mit dem Corona-Virus. Die Zahl der Reiserückkehrer unter den Infizierten ist rückläufig. Zudem stellt das Gesundheitsamt fest, dass Kontaktpersonen häufiger als in der Vergangenheit zu Indexfällen, also positiv Getesteten, werden. Kleinere Infektionsausbrüche gibt es aktuell unter anderem in Gastronomiebetrieben und bei privaten Feiern.  

Zahl der Covid-19-Tests 

Seit dem 25. Februar wurden in Köln bis einschließlich 2. Oktober 2020 332.042 Covid-19-Tests durchgeführt, 5.414 mit positivem Befund (1,63 Prozent).  

Veranstaltungen an diesem Wochenende 

Das Spiel des 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach an diesem Wochenende muss wegen Überschreitung der 7-Tagesinzidenzzahl von 35 ohne Zuschauer stattfinden. Veranstaltungen mit weniger als 1000 Besuchern wurden durch das Gesundheitsamt genehmigt. 

Infektionsfälle in Schulen und Kitas

Aktuell gibt es an 33 Schulen 43 infizierte Schülerinnen und Schüler sowie an zehn Schulen zehn infizierte Mitarbeitende. Des Weiteren gibt es in zwei Kitas drei infizierte Kinder und fünf infizierte Mitarbeitende in vier Kitas.Insgesamt 619 Kontaktpersonen stehen derzeit unter Quarantäne.In Köln gibt es insgesamt 297 Schulen mit 152.049 Schülerinnen und Schülern, 685 Kitas mit 41.986 Kita-Kindern und 918 Tagespflegepersonen beziehungsweise Großtagespflegestellen, die 3.397 Kinder betreuen.  

Infektionsfälle in Heimen 

Aktuell gibt es in 15 Einrichtungen zehn positive Bewohnerinnen und Bewohner, davon befinden sich drei im Krankenhaus. Darüber hinaus gibt es acht infizierte Mitarbeiter.   

Neue Coronaschutz-Verordnung: Anmeldepflicht von Veranstaltungen

Unabhängig von der Inzidenzzahl gilt seit dem 1. Oktober eine Anmeldepflicht für private Feiern. Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher bei der Stadt angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Stadt kein Genehmigungsverfahren durchführt, sondern lediglich die Anmeldung erfolgt. Für Feste Anfang Oktober gilt bezüglich der Anmeldefrist der Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind allerdings aufgefordert, die Veranstaltungen schnellstmöglich nachzumelden.

Anmeldungen zu Feiern und Veranstaltungen 

Anzeigen einer privaten Feier und diesbezügliche Rückfragen können gerichtet werden an: E-Mail: 53-Eventanmeldung@Stadt-Koeln.de Anfragen und Konzepte (§ 2b Coronaschutz-Verordnung) für alle anderen Veranstaltungen an: E-Mail: 53-Veranstaltungsanmeldung@Stadt-Koeln.de Weitere Informationen unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/corona-anmeldung-von-Veranstaltungen

E-Mail an Eventanmeldung E-Mail an Veranstaltungsanmeldung Weitere Corona Informationen zu Anmeldung von Veranstaltungen

Testangebot am Flughafen auch für Rückkehrende aus Nicht-Risikogebieten 

Für Reiserückkehrende aus Nicht-Risikogebieten gibt es seit Inkrafttreten der neuen Corona-Testverordnung keine kostenlose Testmöglichkeit mehr. Sie können sich jedoch kostenpflichtig testen lassen: in den Praxen der niedergelassenen Ärzte, mit Überweisung des Hausarztes direkt in den Laboren, im Infektionsschutzzentrum der Uniklinik und in den Infektionsschutzzentren, die die Stadt Köln am Flughafen Köln/Bonn und am Hauptbahnhof betreibt.   

Eine Quarantänepflicht und Testpflicht gilt für einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.  

Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Test und können diesen innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise machen lassen: in den Praxen der niedergelassenen Ärzte, mit Überweisung des Hausarztes direkt in den Laboren und in den Infektionsschutzzentren der Uniklinik, am Flughafen Köln/Bonn, am Hauptbahnhof und im Gesundheitsamt am Neumarkt. Die Quarantänepflicht und Testpflicht gilt auch für Kinder. Bei Säuglingen empfiehlt das Gesundheitsamt eine Testung beim Kinderarzt. Rückkehrer können sich auch bereits vor Rückreise nach Deutschland im Ausland testen lassen, frühestens 48 Stunden vor Ankunft in Deutschland.

Erst wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, darf die für die Dauer von 14 Tagen vorgeschriebene häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden.  

  • Zusätzlich wurde die Teststation am Flughafen für die Mitarbeitenden der folgenden Sektoren der kritischen Infrastruktur geöffnet: 
  • RheinEnergie AG: Kraftwerke, Querverbundsleitwarte, Betriebliche Gefahrenmeldestelle, Entstördienste, Trinkwasserversorgung, Fernwärmeversorgung und Gasversorgung
  • Kölner Verkehrsbetriebe: Verkehrsleitwarte, Fahrdienst Straßenbahn / Bus
  • NetCologne: Operative Einheiten zur Entstörung (Internet und Telekommunikation)
  • Häfenverkehr und Güterverkehr Köln: Stellwerke, Triebfahrzeugführer und Rangierpersonal
  • Stationäre Jugendhilfe 

Als Zugangsberechtigung muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. 

Das städtische Testzentrum am Flughafen Köln/Bonn ist täglich rund um die Uhr geöffnet, das städtische Testzentrum am Hauptbahnhof täglich von 7 bis 23 Uhr, das Infektionsschutzzentrum an der Uniklinik montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr (Terminabsprache nötig) und das Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt am Neumarkt von 9 bis 17 Uhr. Für das Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt wurden die Zugangsberechtigungen erweitert.  

  • Neben Mitarbeitenden der kritischen Infrastrukturen ist der Zugang möglich für: 
  • Mitarbeitende aus Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Behinderteneinrichtungen
  • Personen mit einer roten Warnanzeige der Corona Warn-App
  • Erzieher/innen/Lehrer/innen (alle 2 Wochen)
  • Personen mit Überweisung niedergelassener Ärzte
  • Wohnungslose  

Nähere Informationen sind unter www.corona.koeln unter dem Stichwort "Einreise und Rückreise aus dem Ausland" abrufbar.    

Verlängerung Verweilverbot Brüsseler Platz 

Der Krisenstab der Stadt Köln hat beschlossen, das Verweilverbot für den Bereich Brüsseler Platz bis einschließlich 18. Oktober 2020 zu verlängern. Das Verweilen ist täglich in der Zeit von 18 bis 6 Uhr untersagt, ausgenommen von dem Verbot sind die genehmigten Außengastronomieflächen und der Kinderspielplatz.    

Gesundheitsamt empfiehlt regelmäßiges Lüften bei weit geöffnetem Fenster   

Angesichts der kühleren Witterung wird sich das gesellschaftliche Leben in den kommenden Wochen wieder vermehrt in Innenräume verlagern. Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.   

Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar  

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich, auch am Wochenende, aktuelle Zahlen zu Indexfällen, Verstorbenen und aus der Quarantäne Entlassenen sowie Patienten im Krankenhaus veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar. Coronaschutz-Verordnung ab 1. Oktober Aktuelle Informationen zur Coronaschutz-Verordnung vom 1. Oktober 2020 sind auf den Seiten des Landes NRW abrufbar unter https://www.mags.nrw/coronavirus 

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI Wichtige Informationen und tagesaktuelle Zahlen Aktuelle Informationen zur Coronaschutz-Verordnung Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit