In Köln liegen bisher keine Klagen von Eltern vor

Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag, 20. Oktober 2016, in einem Urteil entschieden, dass Eltern bei fehlender Kindertagesbetreuung einen Anspruch auf entgangenen Verdienst gegenüber der Kommune haben können.

Die Stadt Köln hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Klagen auf entgangenen Verdienst vorliegen. Es gab bisher vereinzelte Anfragen in dieser Hinsicht. Diese wurden auf das laufende Verfahren verwiesen.

Da das Urteil bisher noch nicht in Schriftform vorliegt, kann die Jugendverwaltung noch keine rechtliche Aussage zu den Auswirkungen auf die Kölner Verhältnisse treffen. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils und einer damit verbundenen rechtlichen Prüfung wird die Stadt Köln hierzu Stellung nehmen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit