Besuch an zwei Tagen in der Woche wieder ohne Terminvereinbarung möglich
Um Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, in den Kundenzentren vorzusprechen, ohne vorher online oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren, werden die Kundenzentren künftig an zwei Tagen in der Woche wieder für Laufkundschaft öffnen.
Ab dem 21. März 2022 können Bürger*innen ihre Anliegen montags und mittwochs ohne vorherige Terminvereinbarung erledigen. Dienstags, donnerstags und freitags ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich.
Die Kundenzentren sind zu folgenden Zeiten für die Bürger*innen da:
- Montag, 7.30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung
- Dienstag, 9.30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
- Mittwoch, 7.30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung
- Donnerstag, 7.30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
- Freitag, 7.30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Für die nachfolgenden Dienstleistungen können Bürger*innen innerhalb der Öffnungszeiten weiterhin wie gewohnt an allen Tagen ohne Termin an dem Kurzanliegenschalter vorsprechen:
- Abholung fertiger Ausweisdokumente
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Beglaubigungen
- Erwerb von Feinstaubplaketten
- Beantragung von Führungszeugnissen
- Erteilung von Melderegisterauskünften
- Ausstellung von Melde-/Lebens-/Haushaltsbescheinigungen
Beantragung der Online-Funktion des Personalausweises Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen Die Stadt Köln empfiehlt weiterhin von der vorherigen Terminvereinbarung Gebrauch zu machen. Bei einer Vorsprache im Kundenzentrum – ohne Termin – ist insbesondere in der Anfangsphase mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen. Je nach Kundenaufkommen kann nicht garantiert werden, dass das Anliegen auch am gleichen Tag bearbeitet werden kann.