Bildende Künstler*innen können sich ab sofort bewerben

Der Rat der Stadt Köln hat Ende September auf Vorschlag der Kulturverwaltung die Budgetaufstockung im Bereich Bildende Kunst und die Vergabe zusätzlicher Mietzuschüsse für Kölner Künstler*innen beschlossen. Das Kulturamt der Stadt Köln schreibt die dreijährige Mietzuschussförderung rückwirkend für das laufende Jahr 2021 sowie die Jahre 2022 und 2023 aus. Die Ausschreibung richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen, die mindestens seit Januar 2021 einen Atelierraum in Köln privat angemietet haben. Auch Künstler*innen in Ateliergemeinschaften können sich als Einzelperson bewerben.

Der Mietzuschuss kann gewährt werden, wenn die Kaltmiete für das Atelier 6 bis 14 Euro pro Quadratmeter beträgt. Bei einer Kaltmiete bis 8 Euro ist ein monatlicher Mietzuschuss von pauschal 125 Euro möglich, bei einer Miethöhe von mehr als 8 Euro ein pauschaler Zuschuss von 175 Euro. Sofern die Kaltmiete 250 Euro pro Monat nicht überschreitet (in zentraler Lage 350 Euro), beläuft sich der städtische Zuschuss bei einer Zusage auf 50 Prozent der monatlichen Kaltmiete.

Die Anträge sind von den Künstler*innen jeweils einzeln und in digitaler Form an die E-Mail-Adresse atelierverwaltung@stadt-koeln.de zu richten. Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 21. Oktober 2021. Künstler*innen, die ihr Atelier in einem städtischen Gebäude haben oder ihr Atelier über ein städtisches Belegungsrecht subventioniert von privaten Atelierhausbesitzer*innen anmieten, sind nicht antragsberechtigt. Zudem richtet sich die aktuelle Ausschreibung an Künstler*innen, die nicht bereits viele Jahre von der Stadt gefördert wurden.

Anträge per E-Mail

Weitere Informationen und Einzelheiten zur Bewerbung sind unter www.stadt-koeln.de/ateliers abrufbar. Künstler*innen erhalten Auskünfte beim Kulturamt der Stadt Köln, Referat Bildende Kunst, Literatur und Neue Medien im Bereich Atelierverwaltung von Lea Mensch, lea.mensch@stadt-koeln.de, 0221 - 221 23843, oder Mechthild Germscheid-Klaus, mechthild.germscheid-klaus@stadt-koeln.de, 0221 - 221 23466.

Die Fördermaßnahme, die ganz im Sinne der Kulturentwicklungsplanung auf den Erhalt existierender und die Schaffung neuer Kreativräume setzt und Teil des von Szene, Kulturverwaltung und Politik befürworteten Förderinstrumentariums der zukünftigen Atelierförderung ist, wird frühzeitig umgesetzt. Mietzuschüsse sind ein effektives städtisches Förderinstrument, um der Atelierverdrängung aufgrund steigender Mietpreise entgegenzuwirken und auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die bildenden Künstler*innen individuell zu unterstützen.

Das längerfristige Ziel der Kulturverwaltung ist, Mietzuschüsse nicht mehr nur im fünfjährigen Turnus auszuschreiben, sondern möglichst jährlich für jeweils drei Jahre. So soll die Atelierförderung neben der befristeten Vergabe von städtischen Atelierräumen deutlich erweitert werden.

Weitere Informationen und Einzelheiten zur Bewerbung E-Mail an Lea Mensch E-Mail an Mechthild Germscheid-Klaus Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit