1.929 Kandidaten stehen zur Wahl. Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Köln hat über Zulässigkeit entschieden

Der Wahlausschuss für die anstehende Kommunalwahl am Sonntag, 13. September 2020, hat heute, Freitag, 31. Juli 2020, mit der Entscheidung über die Zulässigkeit der Vorschläge die voraussichtlich endgültige Kandidatenliste beschlossen. Nach dem Kommunalwahlgesetz müssen Einzelbewerber, Parteien und Wahlgruppierungen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und Nachweise vorlegen, damit sie in den Kreis der Bewerber aufgenommen werden können. Von den insgesamt 1.971 eingegangenen Vorschlägen sind in der Summe 1.929 angenommen worden. Diese verteilen sich wie folgt:  

Von den 14 Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters haben 13 die notwendigen Voraussetzungen für eine Kandidatur erfüllt.

Dies sind:

  1. Henriette Reker, Parteilos 
  2. Andreas Kossiski, SPD
  3. Christer Cremer, AfD
  4. Sabine Neumeyer, Parteilos
  5. Roberto Campione, Parteilos
  6. Nicolin Gabrysch, DEINE FREUND* INNEN / Klimaliste Köln
  7. Jörg Detjen, DIE LINKE
  8. Thor-Geir Zimmermann, GUT
  9. Robert Nussholz, Parteilos
  10. Rüdiger-René Karl Maria Keune, ÖDP
  11. Martin Josef Przybylski, Parteilos
  12. Olivier Fuchs, Volt
  13. Dagmar Langel, WIR SIND KÖLN 2020

Die Positionen auf dem Stimmzettel zur Wahl am 13. September 2020 werden gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3, 4 Kommunalwahlgesetz im ersten Schritt nach der Anzahl der Stimmen der Bewerberinnen und Bewerber und Parteien bei der letzten Kommunalwahl sowie im zweiten Schritt nach der alphabetischen Reihenfolge der Namen, Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber gereiht.  

Für die Wahl des Stadtrates inklusive Reservelisten sowie der Bezirksvertretungen sind insgesamt 1.773 Wahlvorschläge eingegangen. Davon konnten insgesamt 8 Bewerber für die Ratswahl, 5 für die Reservelisten und 26 Bewerbungen für die Wahl der Bezirksvertretungen die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllen.

Bei der Stadtratswahl wird mit der ersten Stimme neben dem „lokalen" Bewerber auch über die Gesamtzusammensetzung des Stadtrates entschieden. Diese Stimme hat demnach doppelte Bedeutung: Nicht nur der lokale Bewerber kann sich damit seinen Einzug in den Stadtrat sichern, sondern auch die dahinterstehende Gruppe oder Partei des Bewerbers . Denn nur die Hälfte der gesetzlich reglementierten Größe des Stadtrates wird durch die „lokalen“ Bewerber direkt besetzt, die in 45 Wahlbezirken antreten. Die andere Hälfte des Stadtrates wird nach dem Gesamtstimmenanteil, den die Partei oder Gruppierung/Wählergruppe in ganz Köln sammeln konnte, besetzt.  

Diese sogenannte „Reserveliste“ für den Stadtrat haben insgesamt 13 Parteien und Wählergruppen erfolgreich eingereicht.  

Mit der zweiten Stimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung ihrer Bezirksvertretung. Für die Wahl der neun Kölner Bezirksvertretungen wurden insgesamt 786 Wahlvorschläge zugelassen, 26 Bewerbungen mussten zurückgewiesen werden.  

Nach 2014 findet in diesem Jahr bereits zu zweiten Mal außerdem parallel zur Kommunalwahl auch die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln statt. Hier gab es insgesamt 184 Wahlvorschläge, wovon nach den bestehenden Regelungen 182 zugelassen werden konnten.  

Zur Wahl:

Am Sonntag, 13. September 2020, finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Dazu gehören die Oberbürgermeister-Wahl, die Wahl des Stadtrates und der Bezirksvertretungen. Am gleichen Tag werden in einem anderen Verfahren mit einer späteren Auszählung auch die Wahlen zu den nordrhein-westfälischen Integrationsräten durchgeführt.  

Gewählt werden: 

  • die Vertreterinnen und Vertreter des Rates der Stadt Köln für die Dauer von fünf Jahren. Der Rat der Stadt Köln hat 90 Mitglieder.
  • die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister für die Dauer von fünf Jahren.
  • die Mitglieder der Bezirksvertretungen in den neun Stadtbezirken für die Dauer von fünf Jahren. Die Bezirksvertretungen haben jeweils 19 Mitglieder
  • 22 von 33 Mitgliedern des Integrationsrates für die Dauer der Wahlperiode des Rates (fünf Jahre)    

Wählen darf:

Zum aktuellen Stand (22. Juli 2020) können 824.429 Bürger ihre Stimme abgeben bei der Kommunalwahl abgeben. 26.557 davon sind zum ersten Mal wahlberechtigt. Für die Integrationswahl gibt es aktuell (Stand 22.Juli 2020) 316.557 Wahlberechtigte, 13.678 davon sind Erstwahlberechtigte.  

Wahlverfahren:

Bei der Wahl des Rates hat jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme, mit der gleichzeitig eine Wahlbezirksbewerberin bzw. ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt werden, für die die Wahlbezirksbewerberin bzw. der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Bei der Wahl der Bezirksvertretung handelt es sich um eine reine Listenwahl, bei der jede Wählerin und jeder Wähler ebenfalls eine Stimme hat.  

Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister wird durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme. Bei der Integrationsratswahl hat jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme, mit der Einzel- oder Listenbewerber gewählt werden.  

Wahlgebiet ist das Stadtgebiet der Stadt Köln.    

Termine im Überblick:                                                                            

7. August 2020 Ziehung Wählerverzeichnis          

10. August 2020 Beginn Produktion der Wahlbenachrichtigungen

15. August 2020 Beginn Versand der Wahlbenachrichtigungen

17. August 2020 Beginn der Direktwahl

17. August 2020 Beginn Produktion und Versand Briefwahl

11. September 2020 18 Uhr: Ende Direktwahl

Nachts: Ziehung und Druck des endgültigen Wählerverzeichnisses

12. September 2020 Abschluss der Wahl-Vorbereitungsarbeiten in den Kundenzentren der Bürgerämter und im Briefwahlzentrum

13. September 2020 Wahltag

14. September 2020  Sitzung des Wahlausschusses über das amtliche Ergebnis OB-Wahl, Beginn erneuter Versand Briefwahlunterlagen

16. September 2020 Auszählung Integrationswahl

23. September 2020 Sitzung des Wahlausschusses über das amtliche Ergebnis

27. September 2020 Wahltag evtl. notwendige OB-Stichwahl

3. Oktober 2020 Sitzung des Wahlausschusses über Ergebnis OB-Stichwahl

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit