Wir legen sehr großen Wert auf Schadstoffarmut, insbesondere in der Raumluft, aller unserer Gebäude und damit auch in unseren Schulgebäuden. Wir nehmen Räume bereits bei dem kleinsten Verdacht aus der Nutzung und geben sie erst wieder frei, wenn die so genannte "Freimessung" erfolgreich war.
Allgemeine Fragen zu Asbest
Asbest ist ein Sammelbegriff für eine Gruppe natürlich vorkommender, faserförmiger Mineralarten. Diese wurden Jahrzehnte lang aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften gegenüber Hitze, Säuren und mechanischer Belastung in Baumaterialien und -produkten in und an Gebäuden eingesetzt. Seit dem 31. Oktober 1993 ist die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten.
Hinsichtlich des Gefährdungspotenzials wird zwischen Asbestfasern in fest gebundener und schwach gebundener Form unterschieden, wobei von Letzteren größere Gefahren ausgehen. Beispiele für schwach gebundene Asbestprodukte sind etwa bestimmte Fußbodenbeläge, Dichtungen in Rohrleitungen und Pappen unter Fensterbrettern. Beispiele für fest gebundene Asbestprodukte sind Fugen- und Fensterkitte oder asbesthaltige Boden- und Fliesenkleber sowie Putze. Fest gebundene Asbestprodukte stellen in der Regel kein erhöhtes Risiko für die Gesundheit dar, solange sie in intaktem Zustand sind und keiner thermischen oder mechanischen Beanspruchung ausgesetzt sind.
Das Gesundheitsrisiko durch freie Asbestfasern wird sowohl durch die Faserkonzentration in der Raumluft als auch die Dauer, in der man dieser ausgesetzt ist, beeinflusst. Um das Risiko schwerer Erkrankungen zu reduzieren, ist aber grundsätzlich jede Exposition so gut wie möglich zu vermeiden. Daher wurden schwach gebundene Asbestprodukte in den öffentlichen Gebäuden Kölns seit 1989 zunächst identifiziert und im Anschluss kontinuierlich und professionell entfernt. Bei Sanierungen und Instandhaltungen liegt das Hauptaugenmerk heute auf den fest gebundenen Fasern.
Bei planbaren Instandhaltungsarbeiten sorgen wir grundsätzlich für eine vorherige Beprobung auf potenzielle Schadstoffe, beispielsweise Asbest. Für kleinere Arbeiten ist es unter Umständen auch zulässig auf eine solche Voruntersuchung zu verzichten, wenn die Arbeiten nach anerkannten bautechnischen Verfahren (sogenannte "BT-Verfahren“) durchgeführt werden.
Durch diese Verfahren wird eine Verunreinigung der Umgebung bestmöglich vermieden. Diese emissionsarmen Verfahren wurden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) freigegeben.
Arbeiten, wie das Einbringen von Nägeln oder Reiszwecken, führen zu keiner nennenswerten Faserfreisetzung und fallen nicht darunter. Maßnahmen der funktionalen Kleininstandhaltung und geringfügige Maßnahmen, wie punktuelles Bohren in potenziell asbesthaltigen Fliesenspiegeln und Putzen, sind in der Regel ebenfalls unproblematisch.
Voraussetzung dafür ist, dass entsprechende Schutzmaßnahmen eingehalten werden, wie Bereich sperren, Atemschutz tragen, Verwendung von zugelassener Absaugeinrichtung für Faserstäube, abschließende Reinigung des Arbeitsbereichs und der Arbeitsgeräte sowie der Verwendung von Restfaserbindemitteln. Hierbei ist keine vorherige Begutachtung erforderlich. Es gilt trotzdem immer der Grundsatz: Im Zweifel ist vorab zu beproben.
Bei der Planung von größeren Maßnahmen in Gebäuden sind besondere Regelungen zu beachten. Diese beinhalten zum Beispiel eine Pflicht zur Anzeige von Asbestarbeiten bei der Bezirksregierung und es gibt vorab immer eine Untersuchung durch Schadstoffsachverständige.
Wird großflächig gearbeitet oder gibt es eine hohe Staubentwicklung, entsteht eine erhebliche und unzulässige Gefährdung der mit diesen Arbeiten beschäftigten Personen. Dann besteht auch die Gefahr der Kontamination weiterer Gebäudeteile oder die Schädigung Dritter. Eine großflächige Bearbeitung von Wandflächen ist dementsprechend nur nach vorheriger Begutachtung und Freigabe der Baustelle durch sachkundige, zertifizierte Firmen erlaubt. Schadstoffsachverständige begleiten im Anschluss die Durchführung von Sanierungen sowie Abbrucharbeiten.
In der klassischen Bauunterhaltung geht es nicht darum, Schadstoffe zu entfernen, sondern sicher damit umzugehen – also zum Beispiel nur kleinflächig zu arbeiten, damit keine Schadstoffe freigesetzt werden. Anlassbezogen werden vor einer Sanierung Materialproben entnommen, falls eine Gefährdung der Gebäudenutzer nicht sicher auszuschließen ist.
Vor jeder größeren Baumaßnahme lassen wir auf verschiedene Schadstoffe beproben. Dazu gehören neben Asbest beispielsweise auch PCB, PCP, PAK, HCHO und Hinweise auf Feuchte- und Schimmelschäden oder sonstige Mängel, wie etwa den unsachgemäßen Einbau künstlicher Mineralfasern. Ergänzend veranlassen wir gezielte Bauteilöffnungen, um verdeckt verbaute Schadstoffe zu identifizieren. Daraus leiten sich die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ab.
Verflüchtigen sich dennoch Schadstoffe und liegen die Werte auch nur knapp über denen, die für die Raumluft vorgeschrieben sind, leiten wir in enger Abstimmung mit Sachverständigen und Fachlaboren sofort entsprechende Schutzmaßnahmen ein. Dazu gehört zunächst die Sperrung der betroffenen Räume/Gebäudeteile und im Weiteren eine Analyse des Schadstoffvorkommens und die Klärung des sich daraus ergebenen Handlungsbedarfs.
Auch bei den geringsten Verdachtsfällen sperren wir zum Beispiel Räume vorübergehend, bis alle Laboruntersuchungen erfolgt sind und Gewissheit darüber besteht, ob sich der Verdacht bestätigt hat und weitere technische Maßnahmen notwendig sind oder nicht. Es gibt entsprechende Handlungsanweisungen für Gebäudeverantwortliche vor Ort (Hausmeister*innen). Firmen, die für uns in potenziell gefährdeten Objekten tätig werden wollen, müssen vor Arbeitsaufnahme die entsprechende Sach- und Fachkunde nachweisen.
Auswirkungen auf den Schulbetrieb
Die Schulleitung erhält von uns alle notwendigen Informationen, um Schüler*innen, Eltern und Lehrpersonal umfassend auf dem Laufenden zu halten.
Bei einer Teilschließung prüfen wir, in welchem Umfang eine Fortführung der Angebote möglich ist und ob gegebenenfalls Notbetreuungsgruppen angeboten werden können.
Bei einer kompletten Schließung entfallen die Angebote in der Regel vorübergehend. Es sei denn, im Sozialraum können kurzfristig Räumlichkeiten für Notbetreuungsgruppen gefunden werden.
Bei einer Auslagerung prüfen wir, in welchem Umfang eine Fortführung der Angebote möglich ist und ob eventuell Notbetreuungsgruppen angeboten werden können.
Bei einer Teilschließung und nutzbarer Mensa prüfen wir gemeinsam mit Ihrem Träger/Caterer, wie das Mittagessen angeboten werden kann.
Bei einer kompletten Schließung entfällt das Mittagessen.
Bei einer Auslagerung prüfen wir die Möglichkeit der Verpflegung in den neuen Räumlichkeiten. Wenn dies umsetzbar ist, wird durch Ihren bekannten Caterer oder einen vor Ort bereits eingesetzten Caterer eine Verpflegung angeboten. Da hier eine Vorlaufzeit benötigt wird und Sie gegebenenfalls neue Verträge abschließen müssen, kann das Mittagessenangebot eventuell nicht am ersten Tag bereits beginnen. Ihre Schule informiert Sie über den Start.
Bei einer Teilschließung prüfen wir in Abstimmung mit der Schule den Schülerspezialverkehr
Bei einer kompletten Schließung entfällt der Schülerspezialverkehr bis auf Weiteres.
Bei eine Auslagerung oder Teilauslagerung müssen wir den Schülerspezialverkehr komplett neu planen und – sofern die Voraussetzungen vorliegen – einrichten. Hierfür benötigen wir eine Vorlaufzeit. Mit den Planungen können wir erst mit Bekanntgabe des Interims sowie der Übermittlung der Namenslisten der betroffenen Schüler*innen beginnen. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass die Beförderung gegebenenfalls nicht am ersten Tag bereits beginnen kann. Auch können bei einer Teilauslagerung neue Fahrzeuge und Fahrer*innen zum Einsatz kommen. Bitte bereiten Sie Ihre Kinder hierauf vor.