Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Zudem sind in diesem Ausschuss zahlreiche Vertreter*innen verschiedener Verbände sowie sachkundige Einwohner*innen als beratende Mitglieder tätig (mindestens 42 beratende Mitglieder). Ausschussvorsitzender ist Bürgermeister Dr. Ralf Heinen.
Sitzungsdienst des Ausschusses
Telefon: 0221 / 221-24954
Entscheidungsbefugnisse
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - entscheidet über:
- Erstellung von gesamtstädtischen Maßnahmenprogrammen zur Neuanlage und Umgestaltung von Spielplätzen auf der Grundlage diesbezüglicher Entscheidungen der Bezirksvertretungen
- Aufstellung von pädagogischen Richtlinien zur Gestaltung, Ausstattung und Unterhaltung beziehungsweise Instandsetzung von Spielplätzen, Kindertages- und Jugendeinrichtungen
- Planung von städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen auf der Grundlage diesbezüglicher Entscheidungen der Bezirksvertretung
- Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro, ausgenommen sind Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 6.6 der Zuständigkeitsordnung
- Jugendhilfeplanung gemäß § 80 Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Programm "Angebote zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am öffentlichen Leben"
- Verteilung der Mittel zur Förderung von Familienbildungs- und Familienerholungsstätten nicht kommunaler Träger
Vorberatung
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- Satzung für das Jugendamt
- Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. m Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Satzung Private Spielflächen für Kleinkinder
- Kölner Stadtordnung, sofern die Bestimmungen zu Spiel- und Bolzplätzen geändert werden
- Angelegenheiten der Bürgerzentren und -häuser, soweit Aktivitäten für Kinder, Jugendliche und Familien betroffen sind