Blick auf die vierspurige Militärringstraße mit Grasstreifen in der Mitte © Stadt Köln

Braunsfeld und Ehrenfeld zählen zu den aufstrebenden Wirtschafts- und Sozialstandorten in Köln. Viele brachliegende Flächen werden nach und nach zu Gewerbegebieten mit angrenzender Wohnbebauung erschlossen. Wachstum und Kräftigung dieses Standortes führen auch zu einem höheren Verkehrsaufkommen. Im Zuge dieser Entwicklung hat der Rat ein umfangreiches Planungskonzept einschließlich einer vertretbaren, funktionierenden Verkehrserschließung beschlossen.

Mit dem Ziel, die Verkehrsinfrastruktur zu stärken, haben wir die Auslastung der Militärringstraße untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass diese Verkehrsachse die zusätzliche Verkehrslast noch aufnehmen kann und als Zubringer zum Gewerbegebiet Braunsfeld/Ehrenfeld tauglich ist.

Die Planung im Überblick

Ursprünglich war angedacht, die Militärringstraße über einen neuen Anschluss an die Stolberger Straße und über eine neue Rampe an die Aachener Straße anzubinden. Hierdurch soll sie die Verkehrsbewegungen im Umfeld des Gewerbegebietes Braunsfeld/Ehrenfeld aufnehmen und im Ergebnis zu einer Entlastung der Anwohner*innen entlang des Alten Militärrings vom Durchgangsverkehr führen.

Planfeststellungsverfahren

Die Militärringstraße ist eine Landesstraße (L34). Änderungen an Straßen dieser Kategorie dürfen nach § 38 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen nur vorgenommen werden, wenn vorher ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt und damit das Baurecht geschaffen wurde. Hierbei wird durch die Bezirksregierung geprüft, ob dem Bauvorhaben öffentliche und private Interessen entgegenstehen. Dies können beispielsweise Belange der Gesundheit, des Umweltschutzes, des Denkmalschutzes oder die Inanspruchnahme privater Grundstücke sein.

Die erstmalige Offenlage der Planunterlagen für den Umbau der Knotenpunkte Militärringstraße/Aachener Straße und Militärringstraße/Stolberger Straße, die ein Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens ist, hat im August/September 2016 stattgefunden. Betroffene sowie interessierte Bürger*innen konnten sich die Planunterlagen anschauen und sich die Maßnahme erklären lassen. Betroffene hatten zudem die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planung vorzubringen.

Aufgrund der massiven Einwendungen gegen die geplante Rampe an der Aachener Straße haben wir ein neues Verkehrsgutachten beauftragt, um die Notwendigkeit dieses wesentlichen Planungselementes zu überprüfen. Dieses stellt im Ergebnis fest, dass auf die neue Rampe verzichtet werden kann, wenn wir auf dem parallelen Alten Militärring Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umsetzen. Die bestehende Rampe von der Militärringstraße auf die Aachener Straße am Stadionparkplatz P1 kann den zusätzlichen Verkehr aufnehmen, so dass die zusätzliche Rampe verkehrlich nicht als dringend notwendig zu erachten ist.

Im Januar 2020 hat der Verkehrsausschuss den Verzicht auf die geplante Rampe an der Aachener Straße beschlossen. Im Anschluss haben wir die Planung dementsprechend angepasst und diese erneut bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Die erneute Offenlage der Planunterlagen fand im September 2020 statt. Auch hier hatten Bürger*innen die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Änderungen vorzubringen. Die weiteren Einwendungen haben wir sorgfältig geprüft, ausgewertet und unsere Stellungnahmen hierzu an die Bezirksregierung weitergeleitet.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat im Frühjahr 2022 ein Ersatzverfahren zum Erörterungstermin stattgefunden. Auch die hierbei eingegangenen Einwendungen haben wir geprüft, ausgewertet und unsere Stellungnahmen an die Bezirksregierung weitergeleitet.

Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses

Die Bezirksregierung Köln hat zum 30. August 2024 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Der Beschluss hat vom 23. September bis 7. Oktober 2024 mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans zur Einsichtnahme im Stadthaus in Deutz offengelegen und war in diesem Zeitraum auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln abrufbar. Gegen den Plan­feststellungs­beschluss kann Klage erhoben werden. Mit Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses ist das Bauvorhaben genehmigt.

Wissenswertes

Verfahren bei der Bezirksregierung Köln Neue Beschlussvorlage zum Planungsbeschluss Anbindung der Militärringstraße Bedarfsfeststellung Vergabe Weiterplanung Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld Sitzungen des Rahmenplanungsbeirates

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen zur Planung können Sie uns unter der Telefonnummer 0221 / 221-30594 gerne anrufen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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