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Ein rotes Auto. © Reinhild Kassing

Manche Fahrzeuge müssen vom Amt zugelassen werden,
bevor sie in Deutschland auf der Straße fahren dürfen.
Das heißt:
Sie müssen Ihr Fahrzeug vorher beim Amt anmelden.
Dann bekommen Sie ein Kennzeichen.
Dann dürfen Sie mit dem Fahrzeug auf der Straße fahren.

Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug
auf der Straße fahren wollen,
dann brauchen Sie ein Kurz-Zeit-Kennzeichen.

Wunschkennzeichen © Stadt Köln Ulrich Radermacher

Zum Beispiel:

  • Für eine Probe-Fahrt.
  • Oder wenn Sie ein Fahrzeug an einen anderen Ort bringen wollen.

Wichtig:

Das Kurz-Zeit-Kennzeichen gilt für 5 Tage.

Sie dürfen das Kennzeichen nur für 1 Fahrzeug nutzen.

Sie dürfen das Kennzeichen nicht für andere Fahrzeuge nutzen.

Wie bekomme ich ein Kurz-Zeit-Kennzeichen?

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Welche Papiere brauche ich dafür?

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Wer bekommt ein Kurz-Zeit-Kennzeichen?

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Was ist, wenn ich nicht aus Köln komme?

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Was ist, wenn mein Fahrzeug keinen TÜV hat?

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Wo gilt das Kurz-Zeit-Kennzeichen?

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Kurz-Zeit-Kennzeichen für Firmen-Fahrzeuge

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Muss ich persönlich zum Amt gehen?

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Wie viel kostet ein Kurz-Zeit-Kenn-Zeichen?

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Weitere Informationen

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