Das Jobcenter oder das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren kann auf Antrag prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Unterstützung haben.
Dies ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Sie stellen den Antrag in dem Monat, in dem Sie die Heiz- und Nebenkostenabrechnung zahlen müssen. Die Nachforderung gehört in diesem Monat zu Ihrem Bedarf, so dass gegebenenfalls für einen Monat ein Leistungsanspruch besteht. Später eingereichte Anträge auf die Kostenübernahme können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Sie haben im Abrechnungszeitraum alle Vorauszahlungen tatsächlich gezahlt. Nachforderungen, die auf nicht gezahlten Abschlägen beruhen, stellen Schulden dar und können nicht als Bedarf berücksichtigt werden.
Nachzahlungen, die nicht Ihre aktuelle Wohnung betreffen, können in der Regel nicht übernommen werden.
Beim Ausfüllen der erforderlichen Antragsunterlagen sind Ihnen die Mitarbeitenden des Jobcenters beziehungsweise des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren gerne behilflich.
Reichen Sie mit dem Antrag bitte folgende Unterlagen ein:
- Identitätsnachweis
- Nachweise zu den laufenden Unterkunftskosten und zu Einkünften und Vermögen
- aktuelle Neben-oder Heizkostenabrechnung