Wenn Ihnen die Sperrung Ihres Gas- oder Stromanschlusses angekündigt wurde oder der Anschluss bereits gesperrt ist, können wir Ihnen gegebenenfalls helfen.

Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir Ihre rückständigen Strom- oder Gaskosten als Darlehen. Das bedeutet, dass wir Ihre Rückstände an Ihren Energieversorger zahlen werden und Sie den Betrag in monatlichen Raten an uns zurückzahlen.

Möglich ist dies für Personen die:

  • bereits Hilfen nach dem SGB XII bekommen
  • bereits Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen
  • noch keinen Antrag auf Sozialleistungen gestellt haben

Falls Sie bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter.

Benötigte Dokumente

aufklappen

Downloads und Infos

aufklappen

Kostenübernahme

aufklappen

Kontakt

aufklappen

Gebühren

aufklappen

Rechtliche Voraussetzungen

aufklappen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Außenstellen in den Bezirken des Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Übersicht.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Durchwahl
Telefax
-
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr, sowie nach Vereinbarung.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, damit für Ihr Anliegen ausreichend Zeit zur Verfügung steht.

Anfahrt

aufklappen