Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für eine moderne Stadt wie Köln ein unverzichtbares Ziel. Um diesem näher zu kommen, entwickeln wir regelmäßig Aktionspläne. Der Schwerpunkt des 3. Gleichstellungsaktionsplans lautet „Mein Körper – meine Entscheidung“ und beinhaltet zehn konkrete Maßnahmen im Bereich reproduktive Rechte und Gesundheit, die im Zeitraum 2025 bis 2026 umgesetzt werden sollen.

Was sind reproduktive Rechte?

Reproduktive Rechte beschreiben die Rechte jedes Menschen, selbstbestimmt und frei über den eigenen Körper und die eigene Sexualität zu entscheiden. Dabei stehen besonders vier Aspekte im Vordergrund. Diese gelten für alle Menschen – unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Familienstand, dem Vermögen, der Nationalität, der Religion, der sexuellen Orientierung oder davon, ob sie mit oder ohne Behinderung leben.

Folgende Rechte werden durch den Aktionsplan gestärkt:

1. Das Recht auf Gesundheit und Zugang zu medizinischer Versorgung

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2. Das Recht, Kinder zu bekommen und die Umstände selbst zu bestimmen

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3. Das Recht auf Zugang zu Verhütungsmitteln und Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs

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4. Das Recht, Kinder unter guten Bedingungen und ohne Gewalt aufzuziehen und die Umstände der Elternschaft selbst zu bestimmen

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Warum gibt es den Aktionsplan?

1405794667 © iStock.com / Amparo Garcia

Trotz der gesetzlichen Gleichstellung zwischen Frau und Mann ist eine tatsächliche Gleichstellung im Alltag noch lange nicht erreicht.

Im Jahr 2006 hat der Rat der Gemeinden und Regionen Europas die "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" ins Leben gerufen.

Mit der Unterzeichnung der Charta im Jahr 2011 hat sich die Stadt Köln als eine von über 2.000 Kommunen in 36 europäischen Ländern dazu verpflichtet, Aktionspläne zu erstellen, um Gleichstellung vor Ort voranzubringen.

Weitere Informationen zur Charta der Gleichstellung

Die bisherigen Aktionspläne

Der 3. Aktionsplan wurde vom Rat für 2025 bis 2026 beschlossen. Der Schwerpunkt des Aktionsplans liegt auf Reproduktiven Rechten und Gesundheit. 

Unser 2. Aktionsplan wurde vom Rat für 2019 bis 2021 beschlossen. Darin enthalten sind sechs Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales.

Der 1. Aktionsplan wurde vom Rat für 2016 bis 2020 beschlossen. Die darin enthaltenden 126 Maßnahmen dienen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Köln in den Bereichen Arbeitswelt, Sport und Freizeit und Sicherheit.

3. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 2025 bis 2026
PDF, 577 kb
2. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 2019 bis 2021
PDF, 6558 kb
1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 2016 bis 2020
PDF, 4888 kb

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