Berichte der Heimaufsicht

Wir führen in regelmäßigen Zeitabständen Prüfungen in den Kölner Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit Behinderung durch. Voraussetzung ist, dass für diese Angebote die Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen gelten. Hierzu gehören:

  • Ambulante Wohngemeinschaften
  • Stationäre Einrichtungen 

Das Resultat der einzelnen Prüfung fasst die Heimaufsicht in einem Ergebnisbericht zusammen. Zu Wohn- und Betreuungsangeboten, zu denen Sie hier keinen Bericht finden, gibt es noch keinen aktuellen Ergebnisbericht.

Ambulante Wohngemeinschaften Stationäre Wohn- und Betreuungsangebote

Weiterführende Informationen

Tätigkeitsbericht WTG-Behörde (Heimaufsicht) 2021 bis 2022
PDF, 885 kb
Behindertengerecht Wohnen Übersicht Ergebnisberichte der Heimaufsicht von Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen