Die Nutzung der Geobasisdaten regelt § 11 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW).
Amtliches Dokument des Liegenschaftskataster
(zum Beispiel Flurkartenauszüge und Fortführungsrisse)
Die Nutzung eines amtlichen Dokumentes des Liegenschaftskatasters (Standardausgabe oder Liegenschaftskatasterakte) ist wie folg erlaubt:
- Das Dokument darf unverändert weitergegeben und veröffentlicht werden,
- eigene Vervielfältigungen dürfen nur angefertigt werden, wenn hierfür die Verantwortung für mögliche Abweichungen vom Original übernommen wird und
- das Dokument darf für eine Weitergabe oder Veröffentlichung nur umgestaltet werden, wenn die Umgestaltung und die herfür verantwortliche Stelle eindeutig kenntlich gemacht werden.
Bei Veröffentlichung ist ein Quellvermerk erforderlich, soweit die Quelle nicht unmittelbar ersichtlich ist.
Sonstige Geobasisdaten, Metadaten, Dienste und Dokumente
(zum Beispiel 3D-Daten, Luftbilder und WMS)
Für alle Geobasisdaten, Metadaten, Dienste und Dokumente gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen "Datenlizenz Deutschland - Zero".
Geobasisdaten mit Eigentumsangaben
(zum Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis NRW)
Für Geobasisdaten mit Eigentumsangaben ist aus Gründen des Datenschutzes § 14 des Vermessungs- und Katastergesetzes sowie § 10 der DVOzVermKatG NRW anstelle der Absätze 1 und 2 maßgebend.