Beendete Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs

Ziel der Planung ist es, ein Neubaugebiet mit viergruppiger Kita, neuen Räumlichkeiten für eine Jugendeinrichtung, zwei öffentlichen Spielplätzen, einer Multifunktionsfläche für Jugendliche sowie Grün- und Ausgleichsflächen festzusetzen.

Veröffentlich im Amtsblatt 34, 7. September 2022
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Informationen zum Verfahren

Karte mit Geltungsbereich Simonskaul in Weidenpesch © Stadt Köln

Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 66509/10 mit gestalterischen Festsetzungen für eine Fläche im Bereich Simonskaul – Neusser Straße in Köln-Weidenpesch Arbeitstitel: Simonskaul in Köln-Weidenpesch

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Neubaugebietes im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells, sowie einer viergruppigen Kita, neuen Räumlichkeiten für die Jugendeinrichtung Dachlow, zwei öffentlichen Spielplätzen und einer Multifunktionsfläche für Jugendliche sowie Grün- und Ausgleichsflächen im Bereich Simonskaul-Neusser Straße zu schaffen.

Hinweis: Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 66509/10 mit Begründung erfolgte in der Zeit vom 15. September 2022 bis 17. Oktober 2022 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln. Das Offenlageverfahren haben wir wegen der aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie nur mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt.

Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.

Weitere Informationen

Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim Stadtplanungsamt unter Telefon 0221 / 221-22450 oder per E-Mail:

E-Mail an das Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt