Baumpflegearbeiten © Stadt Köln

Bäume sind wichtig für unser Klima, so auch die Straßenbäume. Wir kontrollieren sie regelmäßig, um Gefahren für Menschen und die Umwelt abzuwenden und die Vitalität der Bäume so lange wie möglich zu erhalten. Wir schauen, ob die Bäume von Krankheiten, wie beispielsweise vom Massaria-Pilz, befallen sind und leiten gegebenenfalls Maßnahmen ein.

In der Regel müssen die Bäume nur bearbeitet werden. So wird Totholz entfernt, es werden Fehlentwicklungen der Krone beseitigt und Äste zurück geschnitten. Schließlich dürfen die Äste nicht in den Bereich der Oberleitung einer Stadtbahn oder der Fahrbahn ragen. Manchmal sind sie auch zu weit an die Häuserfassaden herangewachsen.

Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung von Bäumen sind ausdrücklich von den Verboten des § 39 Bundesnaturschutzgesetz ausgenommen. Maßnahmen, die der Verkehrssicherung dienen, werden ganzjährig, auch während der Vogelschutzzeit, durchgeführt.

Die komplette Entnahme/Fällung eines Baumes stellt lediglich die letzte Handlungsoption dar, wenn er so geschädigt ist, dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird und eine akute Gefahrenlage besteht.

Vor den entsprechenden Arbeiten werden grundsätzlich Habitatkontrollen durchgeführt und Arbeiten teilweise auch zurückgestellt.

Nachfolgend sind größere und umfangreichere Pflegemaßnahmen an Straßenbäumen, einschließlich der dazu notwendigen Straßensperrungen, aufgeführt:

Baumpflegearbeiten am Deutzer Ring in Köln

Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen lässt von Montag, 14. April 2025, bis Freitag, 13. Juni 2025, Baumpflegearbeiten am Deutzer Ring in Köln vornehmen. Bei den Arbeiten an rund 86 Bäumen, überwiegend Ahorn, Buche und Eiche, werden Totholz und Stammaustriebe entfernt und das Lichtraumprofil wiederhergestellt. Eine weitere Maßnahme wird die Beseitigung von Kronenfehlentwicklungen sein. 14 abgestorbene und stark absterbende Bäume müssen gefällt werden, da diese durch die Krankheiten/Pilze Rußrinde, Pfennigkruste und Brandkruste befallen sind. Dadurch ist die Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr vorhanden, wodurch eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorliegt. Die Maßnahmen sind daher zwingend erforderlich. Außerdem kann es aufgrund des Einsatzes von Motorsägen und Häckslern zu Lärmbelästigungen kommen. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.