der Betriebssportgemeinschaft Stadt Köln e. V.
(nachfolgend BSG genannt)

§ 1 Allgemeiner Grundsatz

Die BSG ehrt Personen, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben. Die Ehrungen erfolgen für besondere Verdienste, eine langjährige Vereinszugehörigkeit oder besondere sportliche Leistungen.

§ 2 Arten der Ehrungen

Besondere Verdienste: Verleihung einer Ehrenurkunde, teilweise in Verbindung mit einer silbernen Vereinsnadel oder einer goldenen Vereinsnadel.

Langjährige Vereinszugehörigkeit: Verleihung einer Ehrenurkunde in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold).

Besondere sportliche Leistungen: Verleihung einer Ehrenurkunde in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) und einer Ehrenplakette.

§ 3 Vorschlagswesen

Die Ehrungen für eine langjährige Vereinszugehörigkeit erfolgen nach festgelegten Zeiträumen. Hierbei werden nur Vereinsmitglieder berücksichtig.

Ehrungen für besondere sportliche Leistungen und besondere Verdienste sind unter bestimmten Voraussetzungen vorzunehmen.

Über die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft und über die Ehrung für sportliche Leistungen sowie besondere Verdienste entscheidet im Einzelfall der Hauptvorstand. Ehrungsvorschläge können aus den Sparten, über die Spartenleitung, in den Hauptvorstand getragen werden.

§ 4 Ehrungen

Besondere Verdienste

5 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Hauptvorstand: Ehrenurkunde

10 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Hauptvorstand: Ehrenurkunde und silberne Vereinsnadel

15 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Hauptvorstand: Ehrenurkunde

20 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Hauptvorstand: Ehrenurkunde

25 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Hauptvorstand: Ehrenurkunde und goldene Vereinsnadel

Durch Beschluss kann der Hauptvorstand weitere Ehrungen für besondere Verdienste vornehmen. Bei der vorgeschlagenen Person kann es sich auch um eine externe Person handeln, es muss also nicht zwingend ein Vereinsmitglied sein. 

Langjährige Vereinszugehörigkeit

15 Jahre Mitgliedschaft: Ehrenurkunde Bronze

25 Jahre Mitgliedschaft: Ehrenurkunde Silber

40 Jahre Mitgliedschaft: Ehrenurkunde Gold

Diesbezüglich zählt der Mitgliedschaftsbeginn in der Betriebssportgemeinschaft.

Besondere sportliche Leistungen

Ehrung für besondere sportliche Leistungen: Bronze mit Ehrenplakette

Ehrung für besondere sportliche Leistungen: Silber mit Ehrenplakette

Ehrung für besondere sportliche Leistungen: Gold mit Ehrenplakette

Über die Ehrung entscheidet im Einzelfall der Hauptvorstand.

§ 5 Ehrenmitgliedschaft

Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft erfolgt nach Beschluss durch den Hauptvorstand. Ehrenmitglieder haben keinen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Sie haben zu allen BSG-Veranstaltungen (sportlich und nicht sportlich) freien Eintritt.

§ 6 Zuständigkeiten der Ehrungen

Alle Ehrungen werden grundsätzlich im Rahmen einer offiziellen Vereinsveranstaltung durchgeführt. Geleitet wird die Ehrung vom Vorsitzenden, ersatzweise vom stellvertretenden Vorsitzenden. Auf Wunsch der zu ehrenden Person kann die Ehrung auch von der Spartenleitung oder deren Vertretung vorgenommen werden. In Ausnahmen sind die Zustellung der Ehrenurkunden, -nadeln und -plaketten per Postversand möglich.

§ 7 Inkrafttreten der Ehrenordnung

Diese Ehrenordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung zum 1. Januar 2011 in Kraft. Änderungen beziehungsweise Ergänzungen kann der Hauptvorstand mit einfacher Mehrheit beschließen. Eine Überarbeitung der Ehrenordnung wurde im Rahmen der Hauptvorstandssitzung vom 12.12.2017 beschlossen.