Karte zeigt auf, wo Straßenmalerie verboten ist © Stadt Köln
Karte der Verbotszone Straßenmalerei

Wer in der Öffentlichkeit musizieren oder andere darstellende Kunst präsentieren will, muss sich an bestimmte Spielregeln halten.

Neben den unten ausführlich erklärten Regeln zur Straßenmusik sieht die Änderung der Kölner Stadtordnung ab 17. Dezember 2024 eine Schutzzone für Straßenmalerei im Domumfeld vor. Die Schutzzone, in der Straßenmalerei verboten ist, umfasst:

  • Bahnhofsvorplatz inklusive Trankgasse
  • Domkloster
  • Domplatte rund um den Kölner Dom
  • "Kardinal-Höffner-Platz" / Kreuzblume
  • "Unter Fettenhennen" bis Wallrafplatz
  • "Am Hof" bis Ecke "Domhotel"

Allgemein – Welche Regeln gibt es in Köln?

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Die Regeln für Straßenkunst stehen in der Kölner Stadtordnung.

In § 9 der Kölner Stadtordnung steht, dass man nur die ersten 30 Minuten einer vollen Stunde öffentlich musizieren und auftreten darf. Zwischen 21.30 und 10 Uhr darf nicht musiziert werden. Lautstarke Darbietungen, die andere belästigen, sind auch verboten.

Seit 2018 gilt außerdem, dass keine Lautsprecher und Verstärker benutzt werden dürfen. Die Kölner Stadtordnung sagt auch, wo man auftreten darf. Nach 30 Minuten muss der Standort gewechselt werden.

Der neue Spielort muss mindestens 300 Meter vom vorherigen Spielort entfernt sein. Ein Standort darf nur einmal am Tag aufgesucht werden.

Laut § 10 der Kölner Stadtordnung ist es außerdem verboten, die Ruhe von Krankenhäusern, Heimen für ältere Menschen, anderen schutzwürdigen Einrichtungen sowie vor Kirchen und Schulen zu stören.

Infos zur Kölner Stadtordnung

Neue Regeln Domumfeld/Altstadt – was ist hier erlaubt?

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Seit der Änderung der Kölner Stadtordnung am 17. Dezember 2024 darf im Umfeld des Kölner Doms und in der Kölner Altstadt an sechs Orten Straßenmusik gemacht werden. Die Orte sind entsprechend markiert und befinden sich

  • auf dem Bahnhofsvorplatz,
  • in der Nähe des Hauptportales des Domes (Domplatte/Domkloster),
  • auf dem Roncalliplatz in der Höhe des Einganges zum Römisch-Germanischen Museum
  • sowie Am Domhof/Museum Ludwig.

Die Lautstärke der Künstler wird an den Spielorten überwacht, die einen Durchmesser von acht Metern haben. Die Orte haben Schallmessgeräte. Wenn der Schallpegel zu hoch ist, leuchtet eine Lampe. Wenn die Lautstärke nicht angepasst wird, wird der Ordnungsdienst informiert. Die Daten werden gespeichert, um nachzuweisen, dass die Regeln eingehalten werden.

Der Ordnungsdienst informiert die Musiker*innen über die neuen Regeln. Danach wird er Verstöße gegen die Regeln ahnden, zum Beispiel Verstöße gegen das Verstärker- und Lautsprecher-Verbot, die spielfreie Zeit, den Standortwechsel oder bei erheblicher Belästigung.

Die Orte in der Altstadt, an denen öffentlich musiziert werden darf, befinden sich:

  • im Rheingarten
  • in der Straße "In der Höhle"

Neue Regeln Domumfeld/Altstadt – Örtlichkeiten

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Neue Regeln Domumfeld/Altstadt – Historie

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