Fragen und Antworten zur aktuellen Situation nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes
Das Land NRW und die Bezirksregierung Köln haben gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 8. November 2018 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Berufung eingelegt. Laut Oberverwaltungsgericht soll in der ersten oder zweiten Mai-Woche 2019 ein öffentlicher Beweis- und Erörterungstermin stattfinden, in dem auch Sachverständige gehört werden. Eine Entscheidung zu möglichen Fahrverboten in Köln wird nicht in diesem Termin, sondern nach mündlichen Verhandlungen voraussichtlich im August 2019 für Köln ergehen. Erst nach der Berufungsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts würden in Köln Fahrverbote in Kraft treten.
Die Bezirksregierung hat mit der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wesentliche Aspekte der bisherigen Entwicklung aufgegriffen und ein stringentes Maßnahmenpaket dargestellt, mit dem die Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe erreicht werden kann. Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan ist am 1. April 2019 in Kraft getreten und sieht neben anderen Maßnahmen eine räumliche Erweiterung der Umweltzone (entsprechend der bisherigen Regelung) und die Einführung eines Verbots für den Lkw-Durchgangsverkehr durch das Stadtzentrum und Teile des rechtsrheinischen Kölns vor.