Aktuell leben etwa 6.000 Geflüchtete in unseren Einrichtungen. Sie werden nach festen Verteilungsschlüsseln vom Bund auf die Länder und von diesen weiter auf die Städte und Gemeinden verteilt. Hieraus ergibt sich die wöchentliche Zuweisung von Geflüchteten durch die Bezirksregierung in Arnsberg. Wir sind gesetzlich verpflichtet diese Menschen sowie Personen, die Köln direkt ansteuern, unterzubringen und sie zu versorgen.

Nachfolgend informieren wie Sie über die unterschiedlichen Arten der Unterbringung.

Allgemeines

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Beherbergungsbetriebe

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Leichtbauhallen

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Mobile Wohneinheiten

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Systembauten

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Turnhallen

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Wohnhäuser/Bestandsgebäude

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Unterbringungsreserve

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Wohnungen

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