Wenn Sie Ihren Namen nach ausländischen Recht erworben haben und sich Ihre Namensführung nunmehr nach deutschem Recht richtet, zum Beispiel durch Einbürgerung, können Sie durch eine Erklärung Ihre Vor- und Familiennamen in eine deutschsprachige Form bringen und dem deutschen Recht fremde Namensbestandteile ablegen. Dies ist beispielsweise interessant, wenn Sie nach Ihrem Heimatrecht Eigennamen oder Namensketten geführt haben.

Die Erklärung ist nur einmal möglich und unwiderruflich.

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Welche Möglichkeiten zur Angleichung des Namens gibt es?

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Rechtliche Voraussetzungen

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