In den sechs Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung sind Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen berechtigt, zum Beispiel zum Zwecke der Erstwähleransprache, Auskunft aus dem Melderegister über eine Gruppe namentlich nicht bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) zu erhalten.
Diese Melderegisterauskunft können Sie als Antragsberechtigte sofort online und ohne Vorsprache beantragen.
Gemäß § 44 Absatz 1 Bundesmeldegesetz erhalten Sie zu jedem Datensatz
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschrift.
Für die Zusammensetzung der beauskunfteten Gruppe ist das Lebensalter bestimmend. Die Auskunft darf hierbei zehn Jahrgänge nicht überschreiten.
Für die Richtigkeit der in der Gruppenauskunft erteilten Daten übernimmt das Einwohnerwesen keine Gewähr.
Personen, die eine Sperre gegen die Datenübermittlung an Parteien eingetragen haben, sind nicht Inhalt dieser Gruppenauskunft. Ebenso nicht enthalten sind Personen mit einer Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz, sowie Personen mit einem eingetragenen Sperrvermerk nach § 52 Bundesmeldegesetz.
Der Umfang der Daten ist auf die Erfordernisse der Verhältnismäßigkeit sowie den Grundsatz der Erforderlichkeit abzustellen. Eine Auswahl, über die Daten von Erstwähler*innen oder einer anderen Zielgruppe hinaus, bedarf der ausdrücklichen Erklärung.
Die Daten, die wir Ihnen beauskunften, werden wir Ihnen passwortgeschützt über einen städtischen Datentransferservice zur Verfügung stellen.
Nach Fertigstellung der Gruppenauskunft erhalten Sie von uns eine E-Mail an die in Ihrem Antrag angegebene E-Mail-Adresse. Diese Mail enthält einen Link, über den Sie sich die Datei herunterladen können.
Das für den Download notwendige Kennwort erhalten Sie von uns auf telefonische Anfrage. Der Anruf muss unter der im Antrag aufgeführten Telefonnummer ohne Rufnummernunterdrückung erfolgen.
Gruppenauskünfte unterliegen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung NRW der Gebührenpflicht. Für die Erteilung einer Gruppenauskunft im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen erheben wir aktuell eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 750 Euro je Abfrage.
Die Gebühr müssen Sie vorab leisten, das bedeutet die Bearbeitung des jeweiligen Antrags erfolgt von uns frühestens an dem Zeitpunkt, ab dem der Geldeingang bei der Stadtkasse erfolgt ist.
Die Gebühr ist ausschließlich unbar per Überweisung zu leisten an:
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE89 3705 0198 0093 1329 75
Verwendungszweck: Buchungsstelle 9709.000.1230.7
weiterer Verwendungszweck: Gruppenauskunft - Wahlen plus Name der Partei, der Wählergruppe oder des*der Träger*in des Wahlvorschlages.
Der Nachweis der Überweisung ist bei der Übermittlung des Online-Antrags zwingend beizufügen. Den Online-Antrag finden sie unter "Downloads und Infos".