In den sechs Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung sind Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen berechtigt, zum Beispiel zum Zwecke der Erstwähleransprache, Auskunft aus dem Melderegister über eine Gruppe namentlich nicht bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) zu erhalten.

Diese Melderegisterauskunft können Sie als Antragsberechtigte sofort online und ohne Vorsprache beantragen.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Was wird beauskunftet?

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Wer darf beantragen?

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Pflichten des*der Antragsteller*in

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Besondere Fristen

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Datenübermittlung

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Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Meldedaten

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Einwohnerwesen
Dillenburger Straße 68-70
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-21500
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

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