Gefördert wird die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen, die Wiederbegrünung von versiegelten Flächen sowie Zisternen und Regenfässer. Fördergelder können zum Beispiel für den Aufbau einer Vegetationsschicht, die Entfernung von versiegelnden Bodenbelägen, Rankhilfen oder Fassadenbegrünungssysteme beantragt werden. Die Anschaffung eines Regenwasserrückhaltesystems wird mit 50 Prozent der Kosten gefördert. Ab einem Fassungsvolumen von 950 Litern werden Retentionssysteme unabhängig von einer bezuschussten Begrünungsmaßnahme gefördert. Nicht förderfähig sind die Kosten für Versickerungsanlagen wie Rigolen und Mulden. Für die Schaffung von naturnahen Flächen wird im Rahmen des Förderantrages zur Begrünung ein Bonus gewährt.
Das Förderkonzept umfasst ein Finanzvolumen von fünf Millionen Euro und ist zunächst bis 2028 angelegt.
Bei nachfolgenden Maßnahmen gilt darüber hinaus höchstens:
40 Euro pro Quadratmeter für den Rückbau und die Wiederbegrünung von vollversiegelten Flächen, 40 Euro pro Quadratmeter für Extensive Dachbegrünungen zwischen 6 Zentimeter und 10 Zentimeter durchwurzelbarer Substratschicht. Für jeden weiteren Zentimeter durchwurzelter Aufbaudicke erfolgt ein Zuschlag von einem Euro pro Quadratmeter bis zu einer Gesamthöhe von 100 Zentimeter Substratstärke.
20 Euro pro Quadratmeter für den Rückbau und die Begrünung von "Schottergärten"
Der Höchstförderbetrag pro Objekt und Jahr liegt bei maximal 20.000 Euro. Weitere Informationen hierzu sind der Richtlinie zu entnehmen.