Ist Ihr Kind aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Gründe, wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung auf ein Verkehrsmittel angewiesen, besteht ein Anspruch auf Schülerfahrkosten. Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder nicht zumutbar, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Schülerspezialverkehr zu stellen.

Benötigte Dokumente

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Bitte denken Sie daran, alle benötigten Unterlagen beizufügen, da wir sonst eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrages nicht garantieren können. Stellen Sie den Antrag so frühzeitig wie möglich. Die Prüfung der Anträge und die Zusammenstellung von Schulbuslinien oder sonstigem Schülerspezialverkehr bedürfen einer ausreichenden Vorlaufzeit.

Wir prüfen Ihren Antrag

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Bitte beachten Sie

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Kontakt

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Amt für Schulentwicklung
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln
  • Hilfen für Hörbehinderte (Gehörlose, Schwerhörige), Hörschleifen oder andere Hilfen sind vorhanden.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-29203
Telefax
0221 / 221-29241
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung

Anfahrt

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