Ist Ihr Kind aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Gründe, wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung auf ein Verkehrsmittel angewiesen, besteht ein Anspruch auf Schülerfahrkosten. Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder nicht zumutbar, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Schülerspezialverkehr zu stellen.
Bitte denken Sie daran, alle benötigten Unterlagen beizufügen, da wir sonst eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrages nicht garantieren können. Stellen Sie den Antrag so frühzeitig wie möglich. Die Prüfung der Anträge und die Zusammenstellung von Schulbuslinien oder sonstigem Schülerspezialverkehr bedürfen einer ausreichenden Vorlaufzeit.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Amt für Schulentwicklung
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-29203
- Telefax
- 0221 / 221-29241
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Amt für Schulentwicklung
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
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