Vor der Beauftragung von Personal mit Bewachungsaufgaben ist dieses zwingend vorher bei der zuständigen Behörde anzumelden. Wenn Sie ein Bewachungsunternehmen führen, ist diese Anmeldung seit dem 1. Juni 2019 beim zentralen Bewacherregister notwendig. Das Register wird durch das Statistische Bundesamt (Destatis) geführt.
Sofern Sie Ihr Unternehmen vorerst noch nach § 11 der Bewacherverordnung (BewachV) zulassen müssen, ist weiterhin unsere Abteilung für Gewerbeangelegenheiten dafür zuständig.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbeabteilung – Bewachungsgewerbe
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27834
- Telefax
- 0221 / 221-6569155
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung – Bewachungsgewerbe
- Öffnungszeiten
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Nur nach Terminvereinbarung