Vor der Beauftragung von Personal mit Bewachungsaufgaben ist dieses zwingend vorher bei der zuständigen Behörde anzumelden. Wenn Sie ein Bewachungsunternehmen führen, ist diese Anmeldung seit dem 1. Juni 2019 beim zentralen Bewacherregister notwendig. Das Register wird durch das Statistische Bundesamt (Destatis) geführt.

Sofern Sie Ihr Unternehmen vorerst noch nach § 11 der Bewacherverordnung (BewachV) zulassen müssen, ist weiterhin unsere Abteilung für Gewerbeangelegenheiten dafür zuständig.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Informationen zum Bewacherregister

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung – Bewachungsgewerbe
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27834
Telefax
0221 / 221-6569155
Kontakt
Öffnungszeiten

Nur nach Terminvereinbarung

Anfahrt

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