Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder sonstigem Dienstleistungsunternehmen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres und umfangreiches Material transportieren müssen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für den Regierungsbezirk Köln und wahlweise auch für ganz Nordrhein-Westfalen erhalten.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Voraussetzungen für die Genehmigung

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Wozu berechtigt die Genehmigung?

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Zuständigkeit, Antragstellung, Gültigkeitsdauer, Fahrzeugwechsel

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Parkausweis für das Stadtgebiet Köln

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-26130
Kontakt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anfahrt

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